Der Vorsitzende ruft den Tagesordnungspunkt zur Abstimmung auf. Anfragen der Mitglieder liegen nicht vor.

Er stellt die vorliegende Beschlussvorlage vor.

 

Er übergibt das Wort an Herrn Köhler, dem zuständigen Sachbearbeiter.

Herr Köhler erläutert, welche Sirenenstandorte zukünftig vorgesehen sind. Eine Sirene kann einen Umkreis von 300 m abdecken. Des Weiteren ist es gefordert, als die Bedingung für die Gewährung der Fördermittel des Bundes, die Sirenen mit einem Sprach-Durchsage-Modul zu installieren, welches die Bürger mit klaren Aussagen über die Sirenenmeldung informiert.

 

Der Vorsitzende dankt Herrn Köhler für die Ausführungen und fügt an, dass noch der Zusatz der außerordentlichen Auszahlung zur Empfehlung beim Verbandsgemeinderat hinzugefügt werden soll und bittet um die Legitimation durch den Haupt- und Finanzausschuss. Die Deckung für das Vorhaben ist auf einem Konto gegeben.

 

Herr Brunner bittet um Überprüfung des Sirenenstandortes in Heynburg, da eine Aufstellung im Gewerbegebiet in Gröningen die Bauernsiedlung in Gröningen und Heynburg erfassen könnte. Dies wird bis zur Sitzung des Verbandsgemeinderates geprüft.

 

Der Verbandsgemeindebürgermeister stellt den Änderungsantrag zur Aufnahme der außerplanmäßigen Auszahlungslegitimation für Errichtung der Sirenen in Gunsleben, Neudamm und Heynburg/Gröningen zur Abstimmung. 30.000 € werden pro Standort angenommen, somit kommt es zu einer Gesamtauszahlung von 90.000€.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

8

Nein:

0

Enthaltung:

0

 

Der Vorsitzende stellt die Vorlage samt Änderungsantrag zur Empfehlung beim Verbandsgemeinderat zur Abstimmung.