Betreff
Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung "Lindengarten II" Kroppenstedt; hier: Öffentliche Auslegung sowie Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange
Vorlage
KRS/107/19-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtrat der Stadt Kroppenstedt billigt den vom Büro für Stadt-, Regional- und Dorfplanung Dipl.-Ing Jaqueline Funke, Irxleben, ausgearbeiteten Entwurf der Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung „Lindengarten II“ in Kroppenstedt

einschließlich Begründung (i. d. Fassung vom Mai 2019) und beschließt, ihn nach § 13a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sind eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Beschlüsse ortsüblich bekannt zu geben.

 


Begründung:

Der Stadtrat Kroppenstedt hat in seiner Sitzung am 04.04.2019 der Aufstellung einer weiteren Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung für Teilflächen aus den Flurstücken 346/120, 325/121, 326/121 und 244/122 zugestimmt. Ziele der Satzung sind die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in den Innenbereich und die Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen zur Errichtung von Einfamilienhäusern mit Garage/Stellplatz. Die Bebauung soll straßenbegleitend erfolgen.

Herr Christoph Dannenberg hat als Antragsteller das Büro für Stadt-, Regional- und Dorfplanung Dipl.Ing. Jaqueline Funke aus Irxleben mit der Erstellung der Satzung beauftragt.

Der Entwurf der Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung „Lindengarten II“ (Stand Mai 2019) liegt einschließlich Begründung vor. Für das Verfahren wird keine Umweltprüfung erforderlich.

 

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind die Entwürfe der Bauleitpläne mit der Begründung für 1 Monat öffentlich auszulegen.

Die öffentliche Auslegung ist ein wesentlicher Verfahrensschritt im Planungsverfahren. In ihm wird die Grundlage dafür gelegt, dass die Stadt eine fundierte Abwägung nach § 2 Abs. 3 BauGB durchführen kann.

Auf die Einhaltung der Form- und Fristvorschriften für die öffentliche Auslegung ist daher größter Wert zu legen, um die Rechtskraft des Verfahrens sicher zu stellen.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

 

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

Bürgermeister

 

 

Pörner

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Willamowski

 

 


Anlagen:

Entwurf Abgrenzungs- und Einbeziehungssatzung „Lindengarten II“ Kroppenstedt (Stand: Mai 2019)  einschließlich Begründung