Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat Kroppenstedt beschließt die Geschäftsordnung sowie deren Anlage. Die Geschäftsordnung und Anlage sind Bestandteil des Beschlusses.
Begründung:
Der neu gewählte Stadtrat hat sich entsprechend § 59
Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) mit der
Mehrheit seiner Mitglieder im Rahmen dieses Gesetzes eine Geschäftsordnung
zur Regelung seiner inneren Angelegenheiten zu geben.
Grundlage für den beiliegenden Entwurf der Geschäftsordnung sind das Muster des Städte- und Gemeindebundes sowie die bisherigen Regelungen in der Geschäftsordnung sowie die Regelungen im KVG LSA.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
Bürgermeister |
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Nicole Schliebener |
Fabian Stankewitz |
Joachim Willamowski |
Anlagen:
- Geschäftsordnung
- Synopse Geschäftsordnung
- Anlage zur Geschäftsordnung