Betreff
3. Änderung des B-Planes Nr. 01/2023 Windpark "Am Speckberg" Gröningen; hier: Nachtrag zum Städtebaulichen Vertrag vom 20.04.2023
Vorlage
GRÖ/339/24-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt die Nachtragsvereinbarung zum Städtebaulichen Vertrag vom 20.04.2023 zwischen der Stadt Gröningen und der Windpark Gröningen GmbH & Co. 2. Betriebs KG, Im Sack 3, 39343 Hohe Börde OT Bornstedt, zum Vorhaben 3. Änderung des B-Planes Nr. 01/2023 Windpark “Am Speckberg” der Stadt Gröningen.

 


Begründung:

 

Mit der 3. Änderung des B-Planes Nr. 01/2023 Windpark “Am Speckberg” werden auch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Bereich der alten Deponie in Heynburg (Flur 4 Flurstücke 6/22 und 6/23) festgesetzt.

Damit die B-Planänderung nicht angegriffen werden kann, ist ein Nachtrag des Städtebaulichen Vertrages in Bezug auf die festgesetzten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erforderlich. Änderungen bzw. Ergänzungen zum Städtebaulichen Vertrag bedürfen der Schriftform.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

 

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-bürgermeister

Bürgermeister

 

 

Sabine Pörner

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Ernst Brunner

 

 


Anlagen:

Entwurf Nachtragsvereinbarung