Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die Nachtragsvereinbarung zum Städtebaulichen Vertrag vom 20.04.2023 zwischen der Stadt Gröningen und der Windpark Gröningen GmbH & Co. 2. Betriebs KG, Im Sack 3, 39343 Hohe Börde OT Bornstedt, zum Vorhaben 3. Änderung des B-Planes Nr. 01/2023 Windpark “Am Speckberg” der Stadt Gröningen.
Begründung:
Mit der 3. Änderung des B-Planes Nr. 01/2023 Windpark “Am Speckberg” werden auch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Bereich der alten Deponie in Heynburg (Flur 4 Flurstücke 6/22 und 6/23) festgesetzt.
Damit die B-Planänderung nicht angegriffen werden kann, ist ein Nachtrag des Städtebaulichen Vertrages in Bezug auf die festgesetzten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erforderlich. Änderungen bzw. Ergänzungen zum Städtebaulichen Vertrag bedürfen der Schriftform.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde-bürgermeister |
Bürgermeister |
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Sabine Pörner |
Fabian Stankewitz |
Ernst Brunner |
Anlagen:
Entwurf Nachtragsvereinbarung