Betreff
Maßnahmen zur Sicherung der Einsatzbereitschaft der Ortsfeuerwehr Wulferstedt
Vorlage
VG/241/23-BV
Aktenzeichen
F13 2-29 2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Westliche Börde ermächtigt den Verbandsgemeindebürgermeister Herrn Stankewitz eine Vereinbarung zum zeitnahen Führerscheinerwerb der Fahrerlaubnisklasse C/CE für einen Angehörigen der Ortsfeuerwehr Wulferstedt, mit dem Feuerwehrangehörigen, der Fahrschule und dem Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Wulferstedt e.V. zu treffen. Bedingung für die kurzfristige Umsetzung ist der Eingang einer zweckgebundenen Spende vom Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Wulferstedt e.V.

 

In diesem Zusammenhang beschließt der Verbandsgemeinderat die Annahme der zweckgebundnenen Spende von maximal 1.500 Euro zur Förderung des Fahrerlaubniserwerbes.

 

Der Verbandsgemeinderat stellt die besondere Dringlichkeit der Erfüllung der Pflichtaufgabe zur Gewährleistung der Einsatzbereitschaft der Ortsfeuerwehr Wulferstedt fest.

 


Begründung:

Gegenwärtig gibt es bei der Ortsfeuerwehr Wulferstedt erhebliche Probleme in der Sicherstellung der personellen Tagesalarmbereitschaft. Es kann nicht mit ausreichender Wahrscheinlichkeit sichergestellt werden, dass an Wochentagen tagsüber ein Maschinist für die Ortsfeuerwehr verfügbar ist, weswegen das Ausrücken der Ortsfeuerwehr insgesamt fraglich ist.

Im Kalenderjahr 2023 gab es bei zwei von drei Einsätzen tagsüber (Stand 11.11.2023) wesentliche Probleme bei dem Ausrücken. Am 29.09.2023 wurde die Ortsfeuerwehr nach Ausleben zu einem Wohnungsbrand alarmiert und konnte aufgrund des fehlenden Maschinisten nicht ausrücken. Ebenfalls erfolgte am 26.01.2023 eine Alarmierung der Ortsfeuerwehr Wulferstedt zu einem Dachstuhlbrand  nach Ausleben, in diesem Fall mit dem Zusatz “Person noch im Gebäude”, ein Ausrücken war hier erst nach 24 Minuten möglich. Auch hier fehlte zunächst der Maschinist.

Die Gemeindewehrleitung erläuterte gemeinsam mit dem Verbandsgemeindebürgermeister und der Ortswehrleitung daraufhin die Problemstellung der personelle Einsatzbereitschaft. Hierbei musste die oben beschriebene Feststellung getätigt werden. Es wurden verschiedene Maßnahmen mit der Ortsfeuerwehr besprochen, unter anderem eine verbesserte Kommunikation innerhalb der Ortsfeuerwehr, um personelle Engpässe frühzeitig zu erkennen. Außerdem soll versucht werden, durch die intensive Nutzung von  Homeoffice-Arbeitsplätzen die ortsnahe Verfügbarkeit der Feuerwehrangehörigen zu erhöhen.

Im Jahr 2023 wird ein Feuerwehrangehöriger durch das Land Sachsen-Anhalt gefördert und beginnt derzeit mit dem Erwerb der Fahrerlaubnisklasse C. Auch mit diesen kurzfristig umzusetzenden Maßnahmen wird es allerdings nicht gelingen, mit ausreichender Wahrscheinlichkeit das zeitgerechte Ausrücken zu sichern. Deswegen hat der Verbandsgemeindebürgermeister Herr Stankewitz, in Abstimmung mit der Orts- und Gemeindewehrleitung entschieden, die Alarm- und Ausrückordnung zu ändern. Ab sofort wird bei jeder Alarmierung innerhalb der Ortslage Wulferstedt eine Feuerwehr von außen hinzugerufen.

Außerdem wurde entschieden, dem Verbandsgemeinderat vorzuschlagen, schnellstmöglich einen weiteren Feuerwehrangehörigen zum Maschinisten auszubilden und insbesondere die Fahrerlaubnisklasse C erwerben zu lassen. Seine Bereitschaft hierzu hat ein Feuerwehrangehöriger erklärt, der in der Regel an zwei Arbeitstagen je Woche durch einen Homeoffice-Arbeitsplatz in Wulferstedt verfügbar ist. Da eine weitere Förderung durch das Land Sachsen-Anhalt kurzfristig nich zu erwarten ist, hat der Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Wulferstedt e.V. seine Bereitschaft erklärt, den Erwerb der Fahrerlaubnis finanziell zu fördern. Nur unter der Bedinung, dass es externe Zuschüsse gibt (in diesem Fall von dem Förderverein) ist die Maßnahme kurzfristig umsetzbar. Der Verbandsgemeinderat beschließt deswegen die Annahme der Spende vom Förderverein zweckgebunden für den Erwerb der Fahrerlaubnis. Der Verbandsgemeindebürgermeister soll ermächtigt werden, die entsprechenden Vereinbarungen mit dem Feuerwehrangehörigen, der Fahrschule und dem Förderverein zu schließen, um möglichst zeitnah mit der entsprechenden Ausbildung zu beginnen. Dies schließt auch ein, dass der Verbandsgemeinderat feststellt, dass die Ausbildung zwingend zeitnah durchzuführen ist und damit auch im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung als unabweisbare Maßnahme zur Erfüllung einer Pflichtaufgabe ermächtigt ist.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

X

 

2024

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-
bürgermeister

Clemens Köhler

Sachbearbeiter Brandschutz / Zivilschutz

 

 

 

 


Fabian Stankewitz