Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat Am Großen Bruch beschließt den städtebaulichen Vertrag zwischen der Gemeinde am Großen Bruch und der ARGE Wulferstedt, bestehend aus der SAB Projektentwicklung GmbH & Co. KG, Berliner Platz 1, 25524 Itzehoe und der Erich Preißler Windparkverwaltung GmbH, Am Binnenhafen 54, 25813 Husum zum Vorhaben B-Plan Nr. 02/2023 “Windpark Wulferstedt“ Gemeinde Am Großen Bruch OT Wulferstedt.
Der Beschluss vom 05.10.2022 mit Beschluss-Nr. 099/18/2022
wird aufgehoben.
Begründung:
Die ARGE Wulferstedt als Vorhabenträgerin beabsichtigt die Errichtung von Windkraftanlagen sowie ein zukünftiges Repowering der Bestandsanlagen im Windpark Wulferstedt.
Zur planungsrechtlichen Steuerung sowie zur rechtssicheren
Durchführung des Baugenehmigungsverfahrens sind die Aufstellung eine B-Planes
und der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages erforderlich.
Aufgrund der Änderung des Geltungsbereiches des B-Planes ist der Beschluss vom 05.10.2022 aufzuheben. Der städtebauliche Vertragsentwurf wurde überarbeitet und als Anlage beigefügt
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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X |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde-bürgermeister |
Bürgermeister |
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Ines Kühn |
Fabian Stankewitz |
Klaus Graßhoff |
Anlagen:
- Entwurf städtebaulicher Vertrag