Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat
Ausleben beschließt
- die
Aufhebung des Beschlusses Nr. 106/23/2019 vom 17.06.2019 zum
städtebaulichen Vertrag für den Bebauungsplan “Altengerechtes Wohnen Am
Schlosspark” Ausleben,
- den
Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan „Wohnen am Schlosspark“ in
Ausleben zwischen der Gemeinde Ausleben und Herrn Jekal, Ausleben -
Vorhabensträger – und stimmt dem Planungsbüros Sternberg, Halberstädter Str. 29 in 39387 Oschersleben für die Erstellung des Bebauungsplanes
zu.
Begründung:
Nach § 11 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) kann die Gemeinde städtebauliche Verträge schließen. Gegenstand eines städtebaulichen Vertrages können insbesondere die Vorbereitung und/oder Durchführung städtebaulicher Maßnahmen durch den Investor auf seine Kosten sein. Dazu gehören auch die Neuordnung der Grundstücksverhältnisse, die Bodensanierung, sowie die Ausarbeitung städtebaulicher Planungen und des Umweltberichts.
Der Städtebauliche Vertrag wurde bereits mit Herrn Jekal zum vorhergegangenen B-Plan-Verfahren gefasst. Auf Grund des neuen Verfahrens, das Herr Jekal anzeigte, muss auch der bestehende Vertrag aufgehoben und ein neuer städtebaulicher Vertrag beschlossen werden.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
|
X |
|
|
|
Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
Bürgermeister |
||
Kerstin Bergner |
Fabian Stankewitz |
Dietmar Schmidt |
Anlagen:
Städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan „Wohnen am Schlosspark“ inAusleben