Betreff
alternative Kostenschätzung zum Bauprojekt "Feuerwehrhaus Wulferstedt" entsprechend des Stiles der Feuerwehrhäuser Großalsleben und Kroppenstedt
Vorlage
VG/100/20-IV
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Westliche Börde stellte mit Beschluss Nr. 134/28/2019 zur Vorlagen Nummer 161/2019 im Rahmen der  Risikoanalyse und Brandschutzbedarfsplanung fest, dass die baulichen Bedingungen des Feuerwehrhauses in Wulferstedt verbessert werden müssen, um die rechtlichen Vorgaben, insbesondere aus den Bereichen Arbeits- und Gesundheitsschutz zu erfüllen. Im Einzelnen wurde dazu ausgeführt:

Derzeit sind Fahrzeughalle und Sozialbereich räumlich mit mehreren hundert Metern getrennt. Möglichkeiten für die persönliche Hygiene, insbesondere nach Einsätzen, sind nur sehr unzureichend gegeben. Die Feuerwehrangehörigen müssen sich neben bzw. hinter den Fahrzeugen umziehen, wobei nicht einmal jeder Feuerwehrangehörige einen Spind hat. Auch eine geschlechtergetrennte Umkleide ist nicht vorhanden, stattdessen kann das Umkleiden der Feuerwehrangehörigen von der Straße aus beobachtet werden.

Die Stellplatzgröße passt nicht mehr zu den heutigen Fahrzeugen. Die notwendigen Abstände, zu feststehenden Hindernissen, können nicht eingehalten werden. Das Feuerwehrhaus bietet deutlich zu wenig Platz für die Aufgaben der FF Wulferstedt. Eine ordnungsgemäße Lagerung der Ausrüstung ist nicht möglich.

Die Verkehrswege von ankommenden Feuerwehrangehörigen und ausrückenden Einsatzfahrzeugen verlaufen nicht kreuzungsfrei und stellen ebenfalls ein Unfallrisiko dar.

Insgesamt entsprechen die derzeit genutzten Gebäude nicht mehr den Anforderungen der DIN 14092. Eine endgültige Lösung in Form eines normkonformen Feuerwehrhauses lässt sich nur durch einen Neubau realisieren.

 

Im Jahr 2020 wurde die Firma 100zwölf durch die Verbandsgemeinde Westliche Börde beauftragt, eine Machbarkeitsstudie für ein neues Feuerwehrgerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Wulferstedt zu erarbeiten.

 

Im Rahmen dieser Studie wurden vier verschiedene Standorte für ein derartiges Bauprojekt betrachtet, außerdem wurden die Bauvarianten in ein- bzw. zweigeschossiger Bauweise verglichen. Nach dem Abwägen der aufgezeigten Vor- und Nachteile, wurde sich für die genauere Überprüfung und Planung einer zweigeschossigen Variante am Ortsausgang Richtung B-245, linksseitig auf einem Grundstück der Landgesellschaft Sachsen-Anhalt entschieden.

 

Mit der Vorlage VG/076/20-BV beauftragte der Verbandsgemeinderat am 08.10.2020 die Verwaltung, die weiteren Planungen für das Feuerwehrhaus vorzubereiten und ab dem 01.04.2021 durchzuführen. Dies beinhaltet dann im Wesentlichen drei Schritte durch die Verwaltung:

-       Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens (in Zuständigkeit der Gemeinde Am Großen Bruch, Kostenübernahme durch die Verbandsgemeinde Westliche Börde, geregelt durch einen städtebaulichen Vertrag),

-       Antragstellung und Herbeiführung einer Baugenehmigung und

-       Ankauf des Grundstückes von der Landgesellschaft Sachsen-Anhalt

 

Außerdem wurde die Gemeinde Am Großen Bruch gebeten, sich durch eine Positionierung des Gemeinderates bis zum 31.03.2021 dazu zu äußern, ob eine Doppelnutzung des Feuerwehrhauses mit einem Dorfgemeinschaftssaal gewollt ist.

 

Im Rahmen dieser Diskussion wurde die Verwaltung beauftragt, Einsparmöglichkeiten am Entwurf der Firma 100zwölf zu überprüfen. Dabei sollte sich insbesondere an den Feuerwehrhäusern in Großalsleben und Kroppenstedt orientiert werden. Beide Feuerwehrhäuser wurden vom Ingenieurbüro Olaf Kühn geplant und bauseitig begleitet. Aus diesem Grund wurde das Ingenieurbüro Olaf Kühn beauftragt, ein Feuerwehrhaus entsprechend den aktuellen Anforderungen in ähnlicher Bauweise wie die Feuerwehrhäuser Großalsleben und Kroppenstedt zu planen. Einzuplanen war dabei auch ein Gemeinschaftssaal. Im Ergebnis sollte eine Kostenschätzung nach BKI durchgeführt werden. Bei dieser Kostenschätzung handelt es sich um Durchschnittspreise auf Basis der Fläche, Nutzung und des umbauten Raumes und nicht um eine konkrete Mengen- und Massenplanung.

 

Dabei entstand aufgrund der Kostenschätzung folgende Kostenzusammenstellung (Netto):

 

Baukosten Feuerwehrhaus mit Saal                      1.178.805,39 €

Außenanlagen                                                                   272.325,00 €

Baunebenkosten                                                          314.035,45 €

 

Baukostenschätzung, netto                                      1.765.165,84 €

Baukostenschätzung, brutto (19%)                        2.100.547,35 €

 

Die anteiligen Kosten für die Errichtung des Saales betragen 307.580,04 €. Diese Summe muss nicht aufgebracht werden, wenn der Saal nicht errichtet wird.

 

Die Größe und der Umfang der Außenanlagen sind ebenfalls von der Nutzung abhängig. Wenn eine Nutzung als Dorfgemeinschaftshaus erfolgt, müssen die Außenanlagen (Parkplätze) in entsprechend umfangreicherer Form vorgehalten werden. Eine Kostenaufteilung im Rahmen 50/50 zwischen Feuerwehrhaus und Dorfgemeinschaftshaus wird vorgeschlagen.

 

Die Kostenschätzung der Firma 100zwölf erfolgte ebenfalls auf Grundlage BKI, allerdings mit einem Mehrzweckraum von lediglich 161 m² Grundfläche. Die Kostenschätzung belief sich auf 2.000.635,00 €, wobei jedoch ein mindernder Regionalfaktor Börde einberechnet wurde und der Baukostenpreis für das Jahr 2020 und nicht für das Jahr 2022 geschätzt wurde.

 

 


 

 


Anlagen:

  • Machbarkeitsstudie
  • Grundriss
  • Kostenschätzung