Der Kultur- und
Sozialausschuss der Verbandsgemeinde berät über die Sanierungsbedarfe in der
Kita Krottorf, Kita Großalsleben und der Kita Gröningen. Anhand der unten
aufgeführten Aufstellung wird Ihnen der nötige Sanierungsbedarf erläutert.
1. Kita
Krottorf
Lt. Landkreis Börde ist die Kita Krottorf nach § 2 Abs. 4 BauO LSA ein
Sonderbau.
Elektroinstallation
Die Elektroanlage befindet sich in einem desolaten
Zustand und entspricht nicht den geltenden Vorschriften. Um diese Vorschriften
einzuhalten, muss die Elektroinstallation grundhaft saniert werden. Diese
Arbeiten können definitiv nicht im laufenden Betrieb durchgeführt werden.
Dacheindeckung
Die Dacheindeckung besteht aus gesundheitsschädlichen
Wellasbest
und sollte zwingend erneuert
werden. Diese Arbeiten können nicht im laufenden Betrieb durchgeführt werden.
Durch die Rückbauarbeiten besteht auf Grund des Asbests für die Kinder eine
gesundheitliche Gefährdung.
Innenbereich
Im Innenbereich müssen nach der Erneuerung der
Elektroinstallation die Wände gespachtelt, tapeziert und gemalert werden. Der
Bodenbelag muss ebenfalls auf Grund seiner vorhandenen Beschädigungen erneuert
werden. Diese Arbeiten können nicht im laufenden Betrieb umgesetzt werden.
Außenbereich
Der Außenbereich für die Kinder befindet sich in einem
sanierungsbedürftigen Zustand (Unfallgefahr durch desolate Gehwegplatten,
Baukörper weist Setzungsrisse auf) und muss Teilweise instandgesetzt werden.
Empfehlung der
Verwaltung
Nach jahrelanger
Nutzung ist der Zustand des Gebäudes als sanierungsbedürftig einzustufen.
Rissbildungen an der Nord-Östlichen Ecke des Gebäudes sind eindeutig auf die
unsachgemäße Gründung der Fundamente zurückzuführen. An der Außenfassade
blättert die Farbe und der Putz ab. Das Bestandsgebäude wurde ursprünglich
nicht als Kindertagesstätte errichtet und erfüllt nicht die heutigen
Anforderungen einer Kita. Die Verwaltung empfiehlt die Kita Krottorf in das Gut
6 zu integrieren. Hierzu müsste ein Nutzungskonzept, eine Grundlagenermittlung
sowie eine Bedarfsanalyse erstellt werden. Da das Haus 1 (am derzeitigen
Standort) verkauft werden soll, fehlen den Kindern zusätzlich 2 große
Bewegungsräume. Diese beiden fehlenden Bewegungsräume werden nach dem Verkauf
des Haus 1 im Gut 6 zur Verfügung gestellt. Es empfiehlt sich die gesamte Kita
Krottorf in das Gut 6 zu integrieren, um einen Doppelstandort zu vermeiden. Das
Gut 6 in Krottorf bietet genügend Platz und Freiraum. Das Gebäude kann mit der
Nutzung als Kindertagesstätte wieder einer sinnvollen Verwendung zugeführt
werden. Das derzeitige Gebäude “Haus 2” kann veräußert werden, um langfristig
den Unterhaltungsaufwand für die Verbandsgemeinde und die Stadt Gröningen zu
minimieren.
Anlagen: keine
2. Kita
Großalsleben
Das Baujahr ist
nicht bekannt, wird allerdings um 1950 geschätzt. Grundsätzlich erfüllt das
Gebäude die Anforderungen für die Nutzung als Kindertagesstätte, allerdings mit
Einschränkungen. Das Dachgeschoss ist unbenutzt. In dem Erd- und Obergeschoss
sind die Räume der Kita. Die Wände / Decken im OG sind tapeziert und vielfach
gestrichen. In zwei Räumen wurde Schimmelbildung festgestellt. Dies sind
jeweils die Wand / Decken x`el zum kalten Dachraum.
Elektroinstallation
Die Elektroanlage befindet sich in einem desolaten Zustand
und entspricht nicht den geltenden Vorschriften. Um diese Vorschriften
einzuhalten, muss die Elektroinstallation grundhaft saniert werden. Diese
Arbeiten können definitiv nicht im laufenden Betrieb durchgeführt werden.
Dacheindeckung
Die derzeitige Dacheindeckung aus Betonziegel entspricht
nicht den heutigen baulichen Anforderungen. Es entstehen regelmäßig
Feuchteschäden wodurch es bereits zu Schimmelbildung kam. Die Dachneueindeckung
inkl. Wärmedämmung wurde im HHJ 2021 mit einer Gesamtsumme von 80.000,00 €
eingeplant. Hierzu wurde ein fachliches Gutachten erstellt. (siehe Anlage)
Innenbereich
Im Innenbereich müssen nach der Erneuerung der
Dacheindeckung und der Elektroinstallation die Wände und Decken gespachtelt,
tapeziert und gemalert werden. Die Bodenbeläge sind ebenfalls auf Grund der
vorhandenen Beschädigungen zu erneuern. Des Weiteren muss der Zugang zum Keller
durch eine geeignete brandschutztechnische Tür gesichert werden. Das
Treppenhaus kann aufgrund bautechnischer Merkmale später saniert bzw.
instandgesetzt werden. Diese Arbeiten
sind im laufenden Betrieb nicht umsetzbar.
Außenbereich
Die Außenanlage inkl. Spielgeräte für die Kinder bietet
genügend Freifläche und Platz. Für den Außenbereich besteht augenscheinlich
kein Sanierungsbedarf.
Eingangsbereich
Die Eingangssituation befindet sich in einem
sanierungsbedürftigen Zustand und muss überarbeitet werden.
Empfehlung
der Verwaltung
Es ist im HHJ 2021
eine Dachneueindeckung mit Wärmedämmung durchzuführen, um weitere
Beschädigungen am Gebäude zu vermeiden.
Daraufhin muss in
den folgenden Haushaltsjahren schrittweise die Modernisierung: der
Installationen, der Innenräume und der brandschutztechnischen Maßnahmen
erfolgen. Der Eingangsbereich (links) muss zwingend umgebaut werden. (Unfallgefahr)
Anlagen:
Anlage 2.1 –
Gutachten Schimmelbildung
Anlage 2.2 - Mittelanforderungsschein HHJ 2021
3. Kita
Gröningen
Grundlagen:
Geplant ist die
Sanierung und den Umbau der KITA „Bodespatzen". Das Gebäude ist ein
Einzeldenkmal. Die KITA ist zur Zeit, mit 90 Kindern, flächenmäßig überbelegt.
Ausreichend Personalräume für Erzieher fehlen. Für die bedarfsgerechte
Betreuung der Kinder im Außenbereich fehlt eine zusätzliche Sanitäranlage und
allgemeine Lager- und Abstellmöglichkeiten.
Folgende Ziele
sollen mit der Baumaßnahme erreicht werden:
1.
Erlangung
der Barrierefreiheit auf allen Ebenen der Einrichtung durch den Einbau eines
Aufzuges.
2.
Anpassung
des Raumkonzeptes an die derzeitigen Erfordernisse des Betreuungsbedarfs.
3.
Optimierung
der Möglichkeiten zur Umsetzung des Bildungskonzeptes durch Erweiterung des
Platzangebotes.
4.
Sanierung
der Dacheindeckung und der Fassade sowie die Sanierung / Ertüchtigung /
Erneuerung der Fenster (einschl. Verschattung) und Hauseingangstüren.
5.
Einbau
einer Horizontalsperre in den Außenwänden des KG zur Unterbindung eines
Feuchteintrages in das Erdgeschoss.
Im Zuge der
Vorplanung des Projektes mit der beschriebenen Aufgabenstellung wurden durch
das lng.-Büro Olaf Kühn mehrere Entwürfe entwickelt und dazu gemeinsame
Abstimmungen mit dem Landkreis Börde (UDSB, Bauordnung, Brandschutz) und dem
Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie durchgeführt.
Grundsätzlich
besteht Einvernehmen in der Ansicht der Notwendigkeit der geplanten Maßnahmen,
Allerdings bestehen bis zum jetzigen Zeitpunkt unterschiedliche Auffassungen
zur Gestaltung bzw. Einbindung des geplanten Erweiterungsanbaus an das
Bestandsgebäude seitens der Bauherrschaft und der UDSB/LDA.
lm Konsens mit der
UDSB und dem LDA wird die denkmalschutzrelevante Hauptsichtachse (Südfassade)
des Bestandsgebäudes baulich nicht verändert. Mit dem geplanten
Erweiterungsanbau wird der Haupteingangsbereich an die Nordseite verlegt.
Nutzungskonzept:
In der KlTA soll
nach der Sanierung weiterhin ein Platzangebot für 90 Kinder bereitgehalten
werden. Dabei sind 25 Krippenplätze und 65 Kindergartenplätze vorgesehen.
Neben dem
Hauptanliegen zur Erreichung der Barrierefreiheit der Einrichtung wird in den
Erweiterungsbau auch ein baulicher Rettungsweg in das Gebäude umverlegt und
somit auch bei widrigen Witterungsbedingungen eine optimale
Evakuierungsmöglichkeit gewährleistet.
Um das
Betreuungskonzept wesentlich verbessert darzustellen, wird für den
Außenspielbereich ein ebenerdiges und behindertengerechtes WC geschaffen. Damit
werden vor allem auch die personellen Betreuungserfordernisse während der
Außenbetreuung optimiert.
Der Platzbedarf zur
Kinderbetreuung (5m²/Krippenkind, 2,5m²/Kindergartenkind) in den Gruppenräumen
und die Anpassung der Sanitärbereiche gemäß den baulichen Gegebenheiten des
Bestandsgebäudes erfolgte in intensiver Abstimmung mit der KITA-Leitung. Die
Krippenkinder werden im Erdgeschoss betreut, die Kindergartenkinder im 1.OG und
im Dachgeschoss.
Zusätzliche
Betreuungsflächen, Personalräume und Abstellflächen sollen überwiegend in dem
Erweiterungsbau umgesetzt werden.
Durch den Wegfall
des vorhandenen zweiten Rettungsweges (außenliegende Wendeltreppe) werden die
offenen Terrassen den Gruppenräumen als geschlossene Räume zugeordnet.
Baumaßnahmen:
Bestandsgebäude
Zur Minimierung der
Sanierungskosten sollen im Bestandsgebäude möglichst keine oder auf ein
Mindestmaß begrenzte statische Eingriffe in die Bausubstanz erfolgen.
Vorhandene Deckenaufbauten (Holzbalkendecken) werden nicht verändert.
lm Zuge der
Vorplanung wurde ein Baugrundgutachten in Auftrag gegeben. Die daraus
resultierenden Erkenntnisse gehen von einem stark schwankenden
Grundwasserspiegel aus. Auf Grund der Bodenschichtungen ist von einem sehr
erhöhten kapillarem Wasseraufstieg auszugehen, der eine Trockenlegung des
Kellergeschosses zur Nutzung und Einbeziehung in das Raumkonzept ausschließt.
Da eine Trockenlegung lediglich eine Herabsetzung des Durchfeuchtungsgrades des
Mauerwerks und der Raumluft zur Folge hat, wird das Hauptaugenmerk auf die
Absperrung des Mauerwerks gegen Feuchtigkeit zum EG und die Minderung der
Raumluftfeuchtigkeit im KG durch eine Belüftungsanlage gelegt.
Im EG und 1.OG
werden die mit dem Wegfall der Außenwendeltreppe nicht mehr notwendigen
Terrassen als Verkehrsflächen den Gruppenräumen als Betreuungsflächen
zugeordnet.
lm Erdgeschoß
befindet sich die Räumlichkeiten für zwei Krippengruppen. Dabei werden die
Räume 105 und 107 durch jeweils eine mobile Trennwand zum Flur abgetrennt. So
ist die Option vorhanden, die Räume 105 und 107 bei Bedarf kurzfristig zu einem
ca. 75m² großen Veranstaltungsraum umzubauen. Der derzeitige Haupteingang auf
der Südseite wird künftig als Zugang zur Außenspielfläche genutzt.
lm 1.Obergeschoß
wird der ehemalige Gruppenraum am Nordgiebel durch den notwendigen Flur zum
Erweiterungsanbau aufgebrochen. Der Gruppenraum 203 wird in den Anbau in
nördlicher Richtung bis zum neuen Giebel vergrößert. Mit dem Raum 201
(Mehrzweck-/Snoezelraum) kann das Betreuungsangebot wesentlich erweitert
werden.
Der nördliche Walm im
Dachgeschoß wird zugunsten der Anbindung des Erweiterungsanbaus aufgegeben und
durch einen Giebel ersetzt. Mit dem daraus entstehenden Flächengewinn in den
Räumen 303, 304 und 307 kann ein dringend benötigter, separater Therapieraum
zur Frühförderung, eine angemessene Bürofläche für die KITA-Leitung und
zusammen mit dem Raum 311 insgesamt ca. 18m² benötigte Abstellfläche geschaffen
werden. Außerdem bildet die Fläche unter der neuen Firstlinie den Flur und
Zugangsbereich zum neu entstehenden Erweiterungsanbau.
Die Dacheindeckung
besteht im Wesentlichen aus den ursprünglichen roten Tonziegeln (Doppelmulde
glasiert). Teilbereiche wie beispielsweise des Firstes, der südlichen Gauben,
dem Risalit der Westseite und verschiedener Reparaturflächen wurden mit neuzeitlichen
Tonziegeln nachgedeckt. Die Dachflächen sollen komplett neu mit ähnlichen roten
Doppelmuldenziegeln gedeckt werden. Mit der Dachneueindeckung wird eine
Zwischensparrendämmung gemäß den Vorgaben des Wärmeschutznachweises eingebaut.
Eventuell ist auch eine Sparrenaufdopplung dafür erforderlich. Nicht benötigte
Schornsteinköpfe werden abgebrochen (soweit zulässig).
Die Mehrzahl der
bestehenden Holzfenster (einschl. Rollläden) sind sanierungsbedürftig. Im Zuge
der weiteren Planung ist zu prüfen inwieweit ein Austausch auf Grund des
Schädigungsgrades erforderlich wird. Mit dem Austausch ist wieder Holz als
Baustoff vorgesehen.
Erweiterungsbau
An der Nordseite
wird ein Erweiterungsanbau in Massivbauweise mit WDVS errichtet. Als Dachform
wird ein Satteldach gewählt, sodass der Fahrstuhlkopf im Dachraum (nach außen
nicht sichtbar) integriert wird. Die Dacheindeckung erfolgt analog dem
Bestandsgebäude.
Mit der äußeren
Bauform wird sich an die vorhandene Bausubstanz orientiert und harmonisch
angelehnt, bildet aber trotzdem durch die verringerte Breite und Höhe eine
bauliche Abgrenzung zwischen Neu- und Altbau.
Der
Erweiterungsanbau erhält keine Unterkellerung.
Das Erdgeschoss des
Anbaues ist von der Nordseite erschlossen und ebenerdig zugänglich. Hier
befindet sich ein Behinderten-WC und der großzügige Eingangsbereich mit
Abstelle für Kinderwagen. Alle Ebenen des Gebäudekomplexes werden von hier aus
mit einer Fahrstuhlanlage barrierefrei erreicht.
Das neu geschaffene
Treppenhaus stellt die Funktion des 1.Rettungsweges dar, dass Treppenhaus im
Bestandsgebäude wird als 2.Rettungsweg genutzt. Unter den beiden, unteren
Treppenläufen wird eine von außen zugängliche Abstelle für Außenspielgeräte
ausgeführt. lm 1.Obergeschoss befindet
sich neben dem vorbeschriebenen Aufzug und dem 1.Rettungsweg lediglich der sich
aus dem Bestandsgebäude erweiternde Gruppenraum 203.
Die Raumaufteilung
im Dachgeschoss ist analog dem des 1.Obergeschoss. Der Raum 301 wird hierbei
als Personal- und Versammlungsraum für die Mitarbeiter genutzt. Alle Fenster und die
Hauseingangstüren werden in Aluminiumbauweise ausgeführt. Eine Farbgebung ist
noch abzustimmen
Anlagen:
Anlage 3.1 -
Grundriss EG
Anlage 3.2 -
Grundriss OG
Anlage 3.3 - Grundriss
DG
Anlage 3.4 -
Ansichten
Anlage 3.5 -
Aussenanlagen
Anlagenverzeichnis:
siehe Sachverhalt