Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die Änderung des MKFZ-Planes des Programmjahres 2015 der Stadt Gröningen zum Städtebauförderprogramm „KSG“ und legitimiert die Verwaltung, die Gesamtkosten-Finanzierungsübersicht (GKFÜ) entsprechend anzupassen.
Der MKFZ-Plan ist als Anlage beigefügt.
Begründung:
Die
voraussichtlichen Gesamtkosten für den Ersatzneubau Verwaltungssitz Gröningen
betragen lt. Kostenprognose der Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) und
Leistungsphase 7 (Ausschreibung/Vergabe) (inklusive Außenanlagen – ehem. Park)
rd. 2,65 Mio. € brutto. Bisher sind FM aus dem Städtebauförderprogramm KSG für Gesamtkosten in Höhe von 2,2 Mio €
bewilligt, weitere FM für Gesamtkosten in Höhe von 300 T€ im PJ 2020 beantragt,
sodass nach Bescheidung Gesamtkosten in Hohe von 2,5 Mio. € abgesichert sind.
Die
Verbandsgemeinde als Bauherr beantragt eine weitere Förderung der Mehrkosten in
Höhe von 150 T€ unter Berücksichtigung des Eigenanteils von 15 % durch die
Verbandsgemeinde.
Eine weitere
Förderung in Höhe von 125 T€ ist durch Mittelumschichtung aus dem PJ 2015, EZM
2 möglich.
Die EZM 2
beinhaltet Kosten für bauliche Maßnahmen
(Erneuerung Heizungsanlage, WC-Einbau Fachkabinett) zum übergangsweisen Umzug
der Kita Gröningen auf Grund der geplanten Sanierung der Kita in den zuk. GS-Standort Grabenstraße 14.
Leider wird sich
die Kita-Sanierung zeitlich verzögern, da der mit der Sanierung geplante Anbau
noch nicht durch die untere Denkmalschutzbehörde und das Landesamt für
Denkmalpflege genehmigt wurde. Die erneut überarbeiteten Unterlagen wurden im
Rahmen einer Bauvoranfrage am 03.06.2020 an den Landkreis zur Trägerbeteiligung
eingereicht.
Mit einem Rücklauf ist vor September 2020 nicht zu rechnen, sodass ein Teil der verfügbaren Mittel auf die EZM 1 umgeschichtet werden können und die Finanzierung .gesichert ist.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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X |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
Bürgermeister |
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Ines Kühn |
Fabian Stankewitz |
Ernst Brunner |
Anlagen:
MKFZ-Plan