Beschlussvorschlag:
Auf der Grundlage der §§ 99 Abs. 5 und 108 Abs. 3 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung des Artikels 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der derzeit geltenden Fassung, beschließt der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Westliche Börde eine Kreditaufnahme
in Höhe von 316.300,00 €.
Der Bürgermeister erhält gleichzeitig die Vollmacht zur
Kreditaufnahme nach erfolgter Ausschreibung zu folgenden Bedingungen:
- Kreditlaufzeit: |
maximal 40 Jahre |
- Zinsfestschreibung: |
maximal 40 Jahre |
- Zinssatz: |
der günstigste Tageszinssatz unter mindestens 3 Angeboten |
- Zins- und Tilgungszahlung: |
vierteljährlich |
Begründung:
In § 2 der
Haushaltssatzung 2020 ist eine Kreditaufnahme in Höhe von insgesamt 3.064.100 €
festgesetzt, davon sind 316.300 € für die Finanzierung des Eigenanteils in 2020
der Bau- und Nebenkosten für die Investition in der Kindertagesstätte Ausleben
im Ortsteil Ottleben vorgesehen.
Mit
Schreiben vom 06.03.2020 hat die Aufsichtsbehörde die Haushaltssatzung 2020 mit
den vorgesehenen Kreditaufnahmen genehmigt. Die öffentliche Bekanntmachung der
Haushaltssatzung erfolgte am 22.03.2020 im Amtsblatt für den Landkreis Börde.
Diese Genehmigung gilt gemäß § 108 Abs. 3 KVG LSA bis zum Erlass der
Haushaltssatzung 2022.
Der zukünftige Kostenstand zum
30.06.2020 erfordert die Umwandlung der bisherig vorfinanzierten Auszahlungen
in Höhe von dann ca. 380.000 € zur Investition.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
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Thomas Thamm |
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Fabian Stankewitz |
Anlagen: