Betreff
Kreditaufnahme zur Investitionsfinanzierung der Maßnahme in der Kindertagesstätte Ausleben
Vorlage
VG/072/20-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Auf der Grundlage der  §§ 99 Abs. 5 und 108 Abs. 3 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung des Artikels 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der derzeit geltenden Fassung, beschließt der  Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Westliche Börde eine Kreditaufnahme

in Höhe von 316.300,00 €.

Der Bürgermeister erhält gleichzeitig die Vollmacht zur Kreditaufnahme nach erfolgter Ausschreibung zu folgenden Bedingungen:

 

- Kreditlaufzeit:

maximal 40 Jahre

- Zinsfestschreibung:

maximal 40 Jahre

- Zinssatz:

der günstigste Tageszinssatz unter mindestens 3 Angeboten

- Zins- und Tilgungszahlung:

vierteljährlich

 

 


Begründung:

In § 2 der Haushaltssatzung 2020 ist eine Kreditaufnahme in Höhe von insgesamt 3.064.100 € festgesetzt, davon sind 316.300 € für die Finanzierung des Eigenanteils in 2020 der Bau- und Nebenkosten für die Investition in der Kindertagesstätte Ausleben im Ortsteil Ottleben vorgesehen.

Mit Schreiben vom 06.03.2020 hat die Aufsichtsbehörde die Haushaltssatzung 2020 mit den vorgesehenen Kreditaufnahmen genehmigt. Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung erfolgte am 22.03.2020 im Amtsblatt für den Landkreis Börde. Diese Genehmigung gilt gemäß § 108 Abs. 3 KVG LSA bis zum Erlass der Haushaltssatzung 2022.

Der zukünftige Kostenstand zum 30.06.2020 erfordert die Umwandlung der bisherig vorfinanzierten Auszahlungen in Höhe von dann ca. 380.000 € zur Investition.

 

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

 

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

 

 

Thomas Thamm

 

 

 

 

 

Fabian Stankewitz

 

 


Anlagen: