Betreff
Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Verbandsgemeinde Westliche Börde
Vorlage
VG/071/20-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Verbandsgemeinde Westliche Börde.

 


Begründung:

Die bisher gültige Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Verbandsgemeinde Westliche Börde wurde am 27.09.2012 beschlossen. Seither sind sowohl bei Rechtsgrundlagen als auch bei organisatorischen Rahmenbedingungen Veränderungen eingetreten, die eine Anpassung der Satzung erforderlich machen. Durch die Zusammenlegung der Ortsfeuerwehren Hamersleben, Gunsleben und Neuwegersleben ist ein weiterer derartiger Punkt entstanden.

 

Aufgrund der Vielzahl der Änderungen wurde sich gegen eine Änderungssatzung sondern für eine Neufassung entschieden.

 

Die Gemeindewehrleitung und die erweiterte Gemeindewehrleitung (und damit die Ortsfeuerwehren) wurden bei der Überarbeitung der Satzung beteiligt.

 

Gegenüber der Satzung aus dem Jahr 2012 wurden insbesondere folgende Punkte geändert:

 

  • Anpassung der Rechtsnormen und Begriffe, unter anderem Ersetzen der Gemeindeordnung durch das Kommunalverfassungsgesetz und Anpassung an die Novellierung des Brandschutzgesetzes im Jahr 2017.
  • Anpassung der Namen und Anzahl der Ortsfeuerwehren, Streichung der Ortsfeuerwehren Dalldorf, Krottorf. Umbenennung der Feuerwehren Hamersleben, Neuwegersleben und Gunsleben zur Ortsfeuerwehr Am Großen Graben.
  • Einführung einer Abteilung für sonstige Mitglieder, um die Mitglieder zu Erfassen, die nach dem Verlassen der Einsatzabteilung nicht in die Alters- und Ehrenabteilung übernommen werden können, weil die Voraussetzungen hierfür nicht erfüllt sind.
  • Aufhebung der Gliederung der Gemeindefeuerwehr in fünf Züge, stattdessen Verweis auf die Aufgabenverteilung entsprechend der Risikoanalyse und Brandschutzbedarfsplanung.
  • Streichung der Funktion des 2. stellvertretenden Gemeindewehrleiters mit dem Aufgabenbereich Einsatzplanung und Einsatzvorbereitung, da diese Funktionen in den elf Jahren der Verbandsgemeinde bislang noch nie besetzt werden konnte. Die Aufgaben werden per Dienstanweisung an die übrigen Mitglieder der Gemeindewehrleitung, überwiegend an den stellvertretenden Gemeindewehrleiter, verteilt.
  • Aufnahme der eingesetzten Zugführer und ihrer Führungsaufgaben im Einsatz entsprechend des Systems der Bereitschaftszugführer.
  • Änderung der Altersgrenze für die Einsatzabteilung und Definition der Möglichkeiten, eine Ausnahme von der Höchstaltersgrenze zu beantragen.
  • Aufnahme einer Probezeit für die Mitgliedschaft in der Einsatzabteilung von 12 Monaten.
  • Änderung der Mindestaltersgrenze für den Einsatzdienst von 16 auf 18 Lebensjahre und Definition von Ausnahmemöglichkeiten für die Feuerwehrangehörigen zwischen 16 und 18 Lebensjahren.
  • Aufnahme der Möglichkeiten einer Doppelmitgliedschaft in der Feuerwehr am Arbeitsort und am Wohnort, auch wenn einer davon außerhalb der Verbandsgemeinde Westliche Börde liegt.
  • Der Austritt aus der Einsatzabteilung soll zukünftig gegenüber dem Verbandsgemeindebürgermeister anstatt wie bisher dem Ortswehrleiter erklärt werden. Die Erwartung ist, dass bei Meinungsverschiedenheiten die Schwelle zum Austritt höher gelegt ist und dann auf diesem Weg der Verbandsgemeindebürgermeister eine direkte Eingriffs- und Schlichtungsmöglichkeit erhält.
  • Unfälle / Sachschäden müssen zukünftig unverzüglich an den Verbandsgemeindebürgermeister gemeldet werden. Eine verzögerte Meldung in diesem Feld kann zivil- als auch strafrechtliche Konsequenzen haben, deswegen war hier der Meldeweg eindeutiger zu definieren.
  • Außerdem sollen zukünftig im Sinne einer Schwachstellenanalyse auch Beinaheunfälle gemeldet werden.
  • Kommt es zu Erkrankungen mit einem möglichen Zusammenhang mit dem Feuerwehrdienst, sollen auch diese zukünftig gemeldet werden, um mögliche Ansprüche als Berufskrankheit zu sichern.
  • Die Beschränkung Ehrengeschenke nur an langjährige Mitglieder zu überreichen wurde entfernt. Ehrengeschenke können aus gegebenem Anlass zukünftig an alle Feuerwehrmitglieder ausgegeben werden. Im Gegenzug wurde die Wertgrenze für ein gewöhnliches Ehrengeschenk von 30 Euro auf 10 Euro gesenkt.
  • Die Bedingungen für den Ausschluss aus der Feuerwehr sowie die notwendigen Schritte, inclusive einer notwendigen Abstimmung in der Ortsfeuerwehr, wurden verbindlich in die Satzung aufgenommen. Bislang war das Verfahren hierfür nicht festgelegt.
  • Für Ehrenbeamte, die aus ihrer Funktion ausscheiden (Gemeindewehrleiter, stellvertretender Gemeindewehrleiter, Ortswehrleiter und stellvertretender Ortswehrleiter), wurde die Möglichkeit geschaffen, unabhängig von der Altersgrenze oder sonstigen Voraussetzungen in die Alters- und Ehrenabteilung zu wechseln. Hiermit soll ermöglicht werden, dass ein ausscheidender Ehrenbeamter seinem Nachfolger nicht direkt in der Einsatzabteilung unterstellt ist. Es handelt sich jedoch um eine freiwillige Entscheidung des ausscheidenden Ehrenbeamten.
  • Die bisherige Jugendabteilung wurde aufgeteilt in die Bereiche Jugendfeuerwehr und Kinderfeuerwehr. Für die Kinderfeuerwehr wurde eine Ausnahme von der Höchstaltersgrenze aufgenommen, so dass eine Mitgliedschaft in der Kinderfeuerwehr bis zum Vollendeten 12. Lebensjahr möglich ist.
  • Auch für die Mitgliedschaft in der Kinder- und Jugendfeuerwehr wurde eine Probezeit aufgenommen.
  • Die Wohnortbindung, Definition des Lebensmittelpunktes, ist nur noch für die Mitgliedschaft in der Einsatzabteilung Voraussetzung. Für die Mitgliedschaft in der Kinderfeuerwehr und in der Jugendfeuerwehr besteht diese Voraussetzung nicht mehr.
  • Die Kinderordnung und die Jugendordnung wurden in der Satzung verankert, um das selbstbestimmte Jugendleben dieser beiden Abteilungen zu reglementieren. Beide Ordnungen werden durch das Erlassen durch den Verbandsgemeindebürgermeister in den Rechtsstand einer Dienstanweisung erhoben. Im Vorfeld war der Rechtsstand nicht definiert.
  • Die Möglichkeit der interkommunalen Zusammenarbeit zur Sicherstellung des Brandschutzes und der Hilfeleistung wurde in die Satzung aufgenommen, um den Verbandsgemeindebürgermeister zum Abschluss entsprechender Vereinbarungen zu legitimieren.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

X

 

 

Gefertigt

beteiligt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

 

Herr Köhler

 

 

Frau Schliebener

 

 

Fabian Stankewitz

 

 


Anlagen:

Entwurf der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Verbandsgemeinde Westliche Börde.