Betreff
Berufung des Ortswehrleiters der Feuerwehr Am Großen Graben
Vorlage
VG/068/20-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Berufung

 

  • des Kameraden Jörg Zappe in das Ehrenbeamtenverhältnis als Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Am Großen Graben zum 01.07.2020 für die Dauer von sechs Jahren.

 

 


Begründung:

Mit Schreiben vom 25.02.2020 hat das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt die Genehmigung zur Zusammenlegung der Ortsfeuerwehren Hamersleben, Gunsleben und Neuwegersleben zur Ortsfeuerwehr Am Großen Graben erteilt. Für die Zusammenlegung zum 1. Juli 2020 muss durch den Verbandsgemeinderat eine Ortswehrleitung berufen werden. Im Vorfeld ist hierzu eine Vorschlagswahl durch die stimmberechtigten Mitglieder der Einsatzabteilung der zukünftigen Ortsfeuerwehr Am Großen Graben durchgeführt wurden.

 

Aufgrund der aktuellen Pandemielage wurde in Übereinstimmung mit der Zweiten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 24.03.2020 auf der Grundlage des §143 Abs. 4 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) auf eine Mitgliederversammlung zum Zwecke der Vorschlagswahl verzichtet und es wurde stattdessen das Briefwahlverfahren angewendet. Weiterhin wurde das Wahlverfahren in derart abgeändert, dass die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen im Briefwahlverfahren ausreichend ist, um den Vorschlag zu erzielen.

 

Zur Wahl gestellt haben sich die Kameraden Brandmeister Jörg Zappe für die Funktion des Ortswehrleiters und Kamerad Oberfeuerwehrmann Daniel Kasper für die Funktion des stellvertretenden Ortswehrleiters.

 

Im Rahmen der Briefwahl für den Ortswehrleiter wurden 24 Stimmen fristgerecht abgegeben, wovon 22 gültig waren. Die gültigen Stimmen entfielen ausnahmslos auf Brandmeister Jörg Zappe, der damit die absolute Mehrheit der Stimmen erreicht hat. Er erfüllt die Voraussetzungen der Laufbahnverordnung für Freiwillige  Feuerwehren, die entsprechende Anhörung beim Landkreis Börde wurde durchgeführt und positiv beschieden.

 

Im Rahmen der Briefwahl für den stellvertretenden Ortswehrleiter wurden 24 Stimmen fristgerecht abgegeben, wovon 23 gültig waren. Die gültigen Stimmen entfielen ausnahmslos auf Oberfeuerwehrmann Daniel Kasper, der damit die absolute Mehrheit der Stimmen erreicht hat. Er erfüllt nicht die Voraussetzungen der Laufbahnverordnung und der Landkreis Börde hat im Rahmen der Anhörung auch keiner befristeten Funktionsübertragung zugestimmt. Der Kamerad muss zum Einen noch Dienstzeit in der Funktion des Gruppenführers und den Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ absolvieren. Herr Daniel Kasper soll durch den Verbandsgemeindebürgermeister kommissarisch mit der Aufgabenwahrnehmung betraut werden.

 

Der Verbandsgemeinderat bestätigt die Wahl und beauftragt den Verbandsgemeindebürgermeister Herrn Stankewitz, Herrn Jörg Zappe mit Wirkung vom 01.07.2020 in das Ehrenbeamtenverhältnis als Ehrenbeamter auf Zeit, für die Dauer von sechs Jahren zu berufen.

 

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

X

 

 

Gefertigt

Beteiligt -bitte ausfüllen-

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

 

Köhler

 

 

 

 

Stankewitz