Beschlussvorschlag:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Berufung
- des Kameraden Jörg Zappe in das Ehrenbeamtenverhältnis als Ortswehrleiter der Ortsfeuerwehr Am Großen Graben zum 01.07.2020 für die Dauer von sechs Jahren.
Begründung:
Mit
Schreiben vom 25.02.2020 hat das Ministerium für Inneres und Sport des Landes
Sachsen-Anhalt die Genehmigung zur Zusammenlegung der Ortsfeuerwehren
Hamersleben, Gunsleben und Neuwegersleben zur Ortsfeuerwehr Am Großen Graben
erteilt. Für die Zusammenlegung zum 1. Juli 2020 muss durch den
Verbandsgemeinderat eine Ortswehrleitung berufen werden. Im Vorfeld ist hierzu
eine Vorschlagswahl durch die stimmberechtigten Mitglieder der Einsatzabteilung
der zukünftigen Ortsfeuerwehr Am Großen Graben durchgeführt wurden.
Aufgrund
der aktuellen Pandemielage wurde in Übereinstimmung mit der Zweiten
SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 24.03.2020 auf der Grundlage des §143 Abs.
4 des Kommunalverfassungsgesetzes (KVG LSA) auf eine Mitgliederversammlung zum
Zwecke der Vorschlagswahl verzichtet und es wurde stattdessen das
Briefwahlverfahren angewendet. Weiterhin wurde das Wahlverfahren in derart
abgeändert, dass die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen im
Briefwahlverfahren ausreichend ist, um den Vorschlag zu erzielen.
Zur
Wahl gestellt haben sich die Kameraden Brandmeister Jörg Zappe für die Funktion
des Ortswehrleiters und Kamerad Oberfeuerwehrmann Daniel Kasper für die
Funktion des stellvertretenden Ortswehrleiters.
Im
Rahmen der Briefwahl für den Ortswehrleiter wurden 24 Stimmen fristgerecht
abgegeben, wovon 22 gültig waren. Die gültigen Stimmen entfielen ausnahmslos
auf Brandmeister Jörg Zappe, der damit die absolute Mehrheit der Stimmen
erreicht hat. Er erfüllt die Voraussetzungen der Laufbahnverordnung für
Freiwillige Feuerwehren, die
entsprechende Anhörung beim Landkreis Börde wurde durchgeführt und positiv
beschieden.
Im Rahmen der Briefwahl für den stellvertretenden Ortswehrleiter wurden 24 Stimmen fristgerecht abgegeben, wovon 23 gültig waren. Die gültigen Stimmen entfielen ausnahmslos auf Oberfeuerwehrmann Daniel Kasper, der damit die absolute Mehrheit der Stimmen erreicht hat. Er erfüllt nicht die Voraussetzungen der Laufbahnverordnung und der Landkreis Börde hat im Rahmen der Anhörung auch keiner befristeten Funktionsübertragung zugestimmt. Der Kamerad muss zum Einen noch Dienstzeit in der Funktion des Gruppenführers und den Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ absolvieren. Herr Daniel Kasper soll durch den Verbandsgemeindebürgermeister kommissarisch mit der Aufgabenwahrnehmung betraut werden.
Der Verbandsgemeinderat bestätigt die Wahl und beauftragt den Verbandsgemeindebürgermeister Herrn Stankewitz, Herrn Jörg Zappe mit Wirkung vom 01.07.2020 in das Ehrenbeamtenverhältnis als Ehrenbeamter auf Zeit, für die Dauer von sechs Jahren zu berufen.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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X |
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Gefertigt |
Beteiligt -bitte ausfüllen- |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
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Köhler |
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Stankewitz |