Betreff
Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2020
Vorlage
GRÖ/047/20-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Gröningen beschließt  die Haushaltssatzung für das

Haushaltsjahr 2020 und den Haushaltsplan 2020 nebst seinen Anlagen.

Die Haushaltsatzung hat folgenden Wortlaut (siehe Anlage):

 

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan werden nachgereicht.


Begründung:

Gemäß §§ 100 ff. und 106 des Kommunalverfassungsgesetzes des

Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014  (GVBl. LSA S. 288), in der

derzeit gültigen Fassung, sind die Kommunen verpflichtet, für jedes

Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

 

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-
bürgermeister

Bürgermeister

 

 

Thomas Thamm

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Ernst Brunner

 


Anlagen:

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 und Haushaltsplan 2020 nebst seinen Anlagen