Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Gröningen beschließt die Haushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2020 und den Haushaltsplan 2020 nebst seinen Anlagen.
Die Haushaltsatzung hat folgenden Wortlaut (siehe Anlage):
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan werden nachgereicht.
Begründung:
Gemäß §§ 100
ff. und 106 des Kommunalverfassungsgesetzes des
Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der
derzeit gültigen Fassung, sind die Kommunen verpflichtet, für jedes
Haushaltsjahr
eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- |
Bürgermeister |
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Thomas Thamm |
Fabian Stankewitz |
Ernst Brunner |
Anlagen:
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 und
Haushaltsplan 2020 nebst seinen Anlagen