Betreff
Straßenbestandsverzeichnis der Stadt Gröningen
Vorlage
GRÖ/025/19-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Gröningen beschließt das Straßenbestandsverzeichnis der Stadt Gröningen. Dieses Straßenbestandsverzeichnis ist nach ortsüblicher Bekanntmachung sechs Monate lang zur Einsicht auszulegen.

 

Die Unterzeichnung der 123 Bestandsblätter unter Nr. 23 (abgeschlossen am) erfolgt durch den Bürgermeister Herrn Brunner oder wird an

 

Frau / Herrn ………………………… delegiert.

 

 


Begründung:

Gemäß § 4 Absatz 2 des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA) und § 4 der Verordnung zur Durchführung straßenrechtlicher Vorschriften für das Land Sachsen-Anhalt (StrVO LSA) führen Gemeinde für die Gemeindestraße und die sonstigen öffentlichen Straßen im Gemeindegebiet ein Straßenbestandsverzeichnis. Demnach hat die Stadt Gröningen für die Gemeindestraßen und sonstigen öffentlichen Straßen auf ihrem Gebiet ein Bestandsverzeichnis zu führen.

 

Inhalt sind widmungsrelevante Daten, ggf. vorhandene Widmungsbeschränkungen, Straßenlängen und weitere Straßendaten.

 

Das Bestandsverzeichnis ist ein amtliches Verzeichnis, das der Klarheit über die Rechtsverhältnisse an der jeweiligen Straße dient. Es steht daher für die Einsichtnahme von Personen mit berechtigtem Interesse zur Verfügung. Auskünfte aus dem Verzeichnis sind auf Antrag zu erteilen.

 

Kreis-, Landes- und Bundesstraße sind gemäß oben genannter gesetzlicher Grundlage nicht Bestandteil des Straßenbestandsverzeichnisses der Stadt Gröningen.

 

Die Stadt Gröningen ist Träger der Straßenbaulast für alle aufgeführten Straßen. Damit liegt auch die Verkehrssicherungspflicht bei der Stadt. Derzeit enthält das Straßenbestandsverzeichnis insgesamt 123 Bestandsblätter. Davon 8 Bestandsblätter für den  Ortsteil Dalldorf, 41 Bestandsblätter für den Kernstadtbereich, 20 Bestandsblätter für den Ortsteil Großalsleben, 5 Bestandsblätter für den Ortsteil Heynburg, 14 Bestandsblätter für den Ortsteil Kloster Gröningen, 23 Bestandsblätter für den Ortsteil Krottorf und  12 Bestandsblätter für sonstige öffentliche Straßen/Wege.

Änderungen des Straßenbestandes werden per Verwaltungsakt vorgenommen. Die Aufnahme neuer Straßenabschnitte wird durch ein Widmungsverfahren und der Wegfall entbehrlicher Straßenabschnitte durch ein Einziehungsverfahren geregelt. Ebenso können Straßen in ihrer Funktion verändert werden. Dies wird in einem Umstufungsverfahren durchgeführt.

 

Das Straßenbestandsverzeichnis unterliegt einer ständigen Überarbeitung bei Veränderungen an den Rechtsverhältnissen öffentlicher Straßen.

 

Das Straßenbestandsverzeichnis ist nach Fertigstellung und Beschlussfassung sechs Monate lang zur Einsicht auszulegen. Die Auslegung ist mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

 

Die 122 Bestandsblätter müssen unter Nr. 23 (abgeschlossen am) mit dem Datum des Beschlusses und der Unterschrift des Bürgermeisters versehen werden. Dies kann auch per Beschluss auf eine andere Person delegiert werden. Im Beschlussvorschlag muss daher das Entsprechende gestrichen bzw. der Name, auf den die Aufgabe übertragen werden soll, ergänzt werden.

 

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

X

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

Bürgermeister der Stadt Gröningen

 

 

Herr Kammrath

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Ernst Brunner

 

 


Anlagen:

1. Inhaltsverzeichnis

2. Verzeichnisblatt „Am Dalldorfer Weg“ als Beispiel