Betreff
Aufstellungsbeschluss B-Plan "An der Festwiese" Kroppenstedt - Erweiterung des Plangebietes
Vorlage
KRS/009/19-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt zum Aufstellungsbeschluss des B-Planes “An der Festwiese“ (Beschluss-Nr. 102/25/2019 der Stadt Kroppenstedt eine Erweiterung um Teilflächen aus den Flurstücken 1537 (Tiefenbegrenzung auf 25m vom Straße aus), 990 und 976 sowie 677/215, 678/215 und 989 sowie die Erweiterungsflächen 214 und 213 in der Flur 5 (Anlage: Plangebiet mit Erweiterungsflächen) gemäß §8 Baugesetzbuch (BauGB) i.V. m. §1 Abs. 3 und §2 Abs.1 BauGB zur Schaffung von Baurecht. Das Verfahren wird nach §13b BauGB i.V. m. §13a BauGB ohne Umweltbericht durchgeführt.

Planungsziel:                     Anordnung von Wohnen

 

Der Beschluss ist öffentlich bekannt zu geben.

 

Die Erweiterung des Bauleitverfahrens soll ebenfalls beim Büro für Stadt-, Regional- und Dorfplanung Dipl. Ing. Jaqueline Funke, Abendstraße 14a, 39167 Irxleben bleiben.

 


Begründung:

 

Mit der Beschlussfassung Nr. 102/25/2019 vom 20.06.2019 wurde der Aufstellungsbeschluss B-Plan „An der Festwiese“ zur Schaffung von Baurecht für das Plangebiet gefasst. Um Baurecht zu schaffen, ist die Einleitung eines Bauleitverfahrens in Form eines B-Planes erforderlich. Bei den Flächen „An der Festwiese“ handelt es sich um Außenbereichsflächen, die an die im Zusammenhang bebauten Ortsteile anschließen. Das Verfahren wurde mit dem Aufstellungsbeschluss förmlich eingeleitet. Ein Beschluss zur Erweiterung des Plangebietes um weitere Flurstücke wurde auf der Sitzung des Stadtrates am 19.09.2019 abgesetzt. Am 06.11.2019 hat der Stadtrat in einer Arbeitsberatung festgelegt, dass weitere Flurstücke in das Bauleitverfahren aufzunehmen sind.  Die Erweiterung des Plangebietes umfasst die in der Flur 5 gelegenen Flurstücke 677/215, 678/215, 989, 214 und 213. (Bebauungsgebiet einschließlich Erweiterungsflächen siehe Anlage 1)

 

 

Bei den Flächen „An der Festwiese“ handelt es sich um Außenbereichsflächen, die an die im Zusammenhang bebauten Ortsteile anschließen. Das Verfahren wurde mit dem Aufstellungsbeschluss begonnen und die Erweiterung des Aufstellungsbeschlusses mit den Erweiterungsflächen bis zum 31.12.2019 förmlich einzuleiten.

 

Während des Bauleitverfahrens soll nun das Plangebiet um Teilflächen aus den Flurstücken 1537 (begrenzt auf 25m Tiefe vom Weg aus)- im Eigentum der Stadt Kroppenstedt befindlich- und Flurstücke 990 und 976 – Separationseigentum- in der Flur 5 erweitert werden.

Die im Eigentum der Stadt Kroppenstedt stehende Fläche steht für Bewerber eher zur Verfügung. Die anderen Flächen, Flur 5 wurden bzw. sind noch anzukaufen.

Mit dieser Erweiterung des Plangebietes werden die Außenflächen an den Ortsrand angegliedert und ergeben eine Abrundung des Ortes.

 

Mit der Erstellung des Bauleitverfahrens „An der Festwiese“ Kroppenstedt wurde das Planungsbüro Funke aus Irxleben beauftragt. Aus dem Grund empfiehlt sich eine Auftragserweiterung. Das Honorarangebot einschließlich der Erweiterung liegt bei ca. 12.000 €.

Die Finanzierung des Bauleitverfahrens übernimmt die Stadt. Im Haushalt 2019/20 stehen Mittel zur Verfügung. Das Verfahren soll im Jahr 2020 beendet werden.

 

 

 

 

 

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

X

 

2020

7.000

Gefertigt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

Bürgermeister

 

 

Kerstin Bergner

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Joachim Willamowski

 


Anlagen:

Flurkartenauszug mit gekennzeichnetem erweitertem Geltungsbereich