Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die Annahme einer Sachspende von Herrn Daniel Domeier, OT Gunsleben in Höhe von 7.688,00 €.
Begründung:
Entsprechend § 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen
Anhalt (KVG LSA) i.V.m. der Rundverfügung 27/14 vom 30.10.2014 bedarf die
Annahme einer Spende über 100,- € einen Beschluss des Gemeinderates. In der
aktuellen Hauptsatzung der Gemeinde Am Großen Bruch ist geregelt, dass für
Beträge ab 100,- € bis zu 5000,- € die Entscheidung des Haupt- und
Finanzausschusses genügt. Der Beschluss des Gemeinderates ist ab einer
Spende über 5000,- € notwendig.
Die Kosten für die Baumfäll- und –schnittarbeiten sowie Ersatzpflanzung betragen laut dem Angebot der Fa. Eckstein & Sommer GmbH 12.650,30 € brutto.
Die Übernahme der Kosten in voller Höhe hat Herr Domeier nochmals am 20.09.2018 gegenüber dem Verbandsgemeindebürgermeister bestätigt.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 04.10.2019 (B-Nr. 137/19/2018)
beschlossen, dass Herr Daniel Domeier, OT Gunsleben, die an der Hauptstraße
befindlichen 2 Kastanienbäume, 2 schief gewachsene Linden und Baumbeschnitt
sowie Ersatzpflanzung in der Hauptstraße im OT Gunsleben entsprechend eines
Kostenvoranschlags in Höhe von 12.650,30 € brutto durchführen darf und die
damit verbundenen Kosten als Sachspende anerkannt werden.
Herr Domeier hat der Gemeinde Am Großen Bruch die Rechnung von Fa.
Eckstein & Sommer vom 28.05.2019 in Höhe von 7.688,00 € eingereicht.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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X |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
Bürgermeister |
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Frau Dobrowsky |
Fabian Stankewitz |
Herr Graßhoff |
Anlagen: