Betreff
Annahme einer Spende
Vorlage
AGB/015/19-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:                                     

 

Der Gemeinderat beschließt die Annahme einer Sachspende von Herrn Daniel Domeier, OT Gunsleben in Höhe von 7.688,00 €.

 


Begründung:    

 

Entsprechend § 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen

Anhalt (KVG LSA) i.V.m. der Rundverfügung 27/14 vom 30.10.2014 bedarf die

Annahme einer Spende über 100,- € einen Beschluss des Gemeinderates. In der

aktuellen Hauptsatzung der Gemeinde Am Großen Bruch ist geregelt, dass für

Beträge ab 100,- € bis zu 5000,- € die Entscheidung des Haupt- und

Finanzausschusses genügt. Der Beschluss des Gemeinderates ist ab einer

Spende über 5000,-  € notwendig.

 

Die Kosten für die Baumfäll- und –schnittarbeiten sowie Ersatzpflanzung betragen laut dem  Angebot der Fa. Eckstein & Sommer GmbH 12.650,30 € brutto.

Die Übernahme der Kosten in voller Höhe hat Herr Domeier nochmals am 20.09.2018 gegenüber dem Verbandsgemeindebürgermeister bestätigt.

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 04.10.2019 (B-Nr. 137/19/2018) beschlossen, dass Herr Daniel Domeier, OT Gunsleben, die an der Hauptstraße befindlichen 2 Kastanienbäume, 2 schief gewachsene Linden und Baumbeschnitt sowie Ersatzpflanzung in der Hauptstraße im OT Gunsleben entsprechend eines Kostenvoranschlags in Höhe von 12.650,30 € brutto durchführen darf und die damit verbundenen Kosten als Sachspende anerkannt werden.

Herr Domeier hat der Gemeinde Am Großen Bruch die Rechnung von Fa. Eckstein & Sommer vom 28.05.2019 in Höhe von 7.688,00 € eingereicht.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

X

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

Bürgermeister

 

 

Frau Dobrowsky

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Herr Graßhoff

 

 


Anlagen: