Betreff
Entschädigungssatzung ehrenamtlich Tätiger der Verbandsgemeinde
Vorlage
VG/020/19-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Satzung zur Entschädigung ehrenamtlich tätiger Bürger der Verbandsgemeinde Westliche Börde

(Entschädigungssatzung).

 


Begründung:

Entsprechend der Verordnung über die Entschädigung bei ehrenamtlicher Tätigkeit in den Kommunen (Kommunal-Entschädigungsverordnung – KomEVO) vom 29. Mai 2019 (GVBl. LSA Nr. 13/2019) ist für die Wahrnehmung eines Ehrenamtes eine Aufwandsentschädigung als pauschalisierter Ersatz der notwendigen baren Auslagen und sonstigen persönlichen Aufwendungen zu erstatten. Die Bemessung der Aufwandsentschädigung kann dabei entweder durch Ermittlung des für die ehrenamtliche Tätigkeit entstehenden Aufwandes oder bei Einhaltung der durch die Verordnung bestimmten Höchstbeträge als Pauschale geschehen.

Die Entschädigungssatzung der Verbandsgemeinde Westliche Börde war aufgrund der rechtlichen Neuerungen zu überarbeiten. Im Zuge dieser Überarbeitung galt es auch zu überprüfen, ob durch gestiegene oder gewandelte Aufgaben eine Änderung beim persönlichen Aufwand der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen zu berücksichtigen ist. Erstmals wurden in diesem Rahmen die ehrenamtlichen Einsatzkräfte der Wasserwehr in die Entschädigungssatzung aufgenommen. Für diese gab es bislang keinen Entschädigungsanspruch aus einer Satzung der Verbandsgemeinde Westliche Börde heraus.

Um die Änderungen zu verdeutlichen, wurden im Folgenden die bisherigen Sätze, die vorgeschlagenen neuen Sätze und die Höchstsätze für die Pauschale entsprechend der Kommunal-Entschädigungsverordnung gegenüber gestellt:

 

Funktion

Satzung vom 09.10.2014

Änderungsvorschlag

Höchstbetrag

Gemeindewehrleiter

240 Euro, monatlich

260 Euro, monatlich

305 Euro, monatlich

Stellv. Gemeindewehrleiter

120 Euro, monatlich

130 Euro, monatlich

157,50 Euro monatlich

Gemeindegerätewart

72 Euro, monatlich

72 Euro, monatlich

-

Gemeindejugendfeuerwehrwart

72 Euro, monatlich

97 Euro, monatlich

97 Euro, monatlich

Ortswehrleiter / Wasserwehrleiter

100 bzw. 120 Euro, monatlich

100 Euro, monatlich

122 Euro monatlich

Stellv. Ortswehrleiter / Wasserwehrleiter

50 bzw. 60 Euro, monatlich

50 Euro, monatlich

61 Euro monatlich

Jugendfeuerwehrwarte der Ortsfeuerwehren

36 Euro, monatlich

40 Euro, monatlich

61 Euro, monatlich

Kinderfeuerwehrwarte

24 Euro, monatlich

30 Euro, monatlich

30 Euro, monatlich

Eingesetzte Zug- oder Verbandsführer (außer Gemeindewehrleiter und stellv. Gemeindewehrleiter)

-

480 Euro, jährlich

Bis zu 732 Euro, jährlich

Eingesetzte Gruppenführer

-

240 Euro, jährlich

Bis zu 492 Euro, jährlich

Gerätewart der Ortsfeuerwehr / Wasserwehr

-

400 Euro, jährlich

Bis zu 732 Euro, jährlich

Pressesprecher der Gemeindefeuerwehr

-

400 Euro, jährlich

-

Pressesprecher der Ortsfeuerwehr

-

240 Euro, monatlich

-

 

Der Aufwand bei der Wahrnehmung von Führungsfunktionen ist unzweifelhaft gestiegen. Dies kann zum einen an dem Zeitbedarf festgemacht werden, aber auch an der nahezu obligatorischen Nutzung von neuen Medien und Kommunikationstechnik. Bei den Führungskräften der Feuerwehr wird nicht nur eine nahezu ständige Erreichbarkeit über die Funkmeldeempfänger und Mobiltelephon für die Aufgabenwahrnehmung erwartet sondern eben auch die Nutzung von Computertechnik, um Dienste vor- oder nachzubereiten.

Die Maximalbeträge sollten trotzdem auf Wunsch der Gemeindewehrleitung nicht ausgeschöpft werden, weil der Aufwand im Querschnitt des Landes Sachsen-Anhalt als durchschnittlich und nicht als Spitzenwert betrachtet wird.

Im Vergleich zum Jahr 2014 sollten jedoch weitere Führungskräfte hinzugefügt werden. Dies liegt daran, dass oftmals diese Funktionen nur noch mit großem Aufwand besetzt werden können. Dabei soll jetzt nicht die Aufwandsentschädigung als eine Art Lohn verstanden werden, sondern sie soll den finanziellen Aufwand entschädigen und damit Bedenken abbauen.

Auch ist der Aufwand durch die Einführung des Bereitschaftssystems für Zugführer erheblich gestiegen. Von daher sollen die Führungskräfte auf diesem Weg ebenfalls entschädigt werden, so wie es auch in den Nachbargemeinden zum Teil schon praktiziert wird. Dementsprechend gab es bei den Ortswehrleitern auf den ersten Blick eine Kürzung von evtl. 120 Euro auf 100 Euro monatlich. Tatsächlich sind die Ortswehrleiter aber alle mind. Gruppenführer und erhalten dafür zukünftig 240 Euro jährlich oder umgerechnet 20 Euro monatlich. Bei der Teilnahme am Zugführersystem werden es umgerechnet auf den Monat 40 Euro. Generell stand der Gedanke „Fördern und Fordern“ im Mittelpunkt. Um eine qualitativ gute Arbeit zu erreichen, soll diese gefördert aber eben durch Bedingungen auch gefordert werden.

Bei Gesprächen mit den Kameraden, unter anderem im Rahmen eines Workshops „Mitgliederbindung / Mitgliederwerbung“ , den der neue Gemeindewehrleiter als eine seiner ersten Maßnahmen angeschoben hat, kam heraus, dass lieber die Aufwandsentschädigung als jährliche Zahlung genommen werden soll anstatt monats- oder quartalsweise. Der Effekt mit einer größeren Summe zu einem Zeitpunkt überwiegt nach Einschätzung der Kameraden, dem Effekt der Anerkennung und Schmälerung des Aufwandes mit vielen vergleichsweise kleinen Beträgen, auch wenn diese in der Summe deckungsgleich mit der jährlichen Zahlung sind.

Die vorgeschlagenen Änderungen wurden mit der erweiterten Gemeindewehrleitung abgestimmt und die Ortsfeuerwehren hatten seit dem 04.07.2019 Gelegenheit sich zu den geplanten Änderungen zu äußern. Es gab überwiegend Zustimmung zu den geplanten Änderungen.

 

Im Bereich der Ratsmitglieder gibt es die neue Regelung, dass aufgrund der elektronischen Ratsarbeit und den daraus folgenden Einsatz von privaten Geräten eine Aufwandspauschale in Höhe von 7,50 € monatlich gezahlt wird.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

 

 

 

Gefertigt

Beteiligt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

 

Frau Schliebener

 

Herr Köhler

 

 

Fabian Stankewitz

 

 


Anlagen:

Satzungsentwurf