Betreff
Bezuschussung des Ersatzneubaus in Gröningen, Marktstraße 7
Hier: 1. Änderung zu § 1 und 2 des städtebaulichen Vertrages vom 09.01./03.01.2018
Vorlage
VG/012/19-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Verbandsgemeinderat beschließt die 1. Änderung des städtebaulichen Vertrages in der vorliegenden Form.

 

 


Begründung:

 

Die Stadt Gröningen bezuschusst das Vorhaben Ersatzneubau Verwaltungssitz Gröningen einschl. Baufeldfreimachung aus dem Städtebauförderprogramm „KSG“. Die beschlossene Fördervereinbarung zwischen der Stadt Gröningen und der Verbandsgemeinde Westliche Börde wurde im Januar 2018 unterzeichnet.

Im Rahmen der vertiefenden Planung des Neubauvorhabens mit Abschluss der Entwurfsplanung (LP 3) ergibt die vorliegende Kostenberechnung Gesamtkosten inklusive der Außenanlagen von 2,5 Mio. € (1.636.000 € durch HH-Planung gesichert und 864.000 € Kostensteigerung). Die Finanzierung des Vorhabens ist mit 864.000 € gegenwärtig nicht gesichert.

Seit März 2019 bestehen Verhandlungen mit dem Fördergeber zur weiteren Förderung aus dem KSG-Programm. Am 17.07.2019 konnte ein entsprechendes Abstimmungsgespräch zu weiteren Fördermöglichkeiten stattfinden. Inwieweit eine Beantragung einer Förderung für das folgende Programmjahr (PJ) 2020 in Aussicht gestellt werden kann, konnte auf Grund der sich verändernden Richtlinie der Städtebauförderung nicht in Aussicht gestellt werden. Die abzuschließende Fördervereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern steht noch aus. Des Weiteren ist noch nicht geklärt, inwieweit der ländliche Raum in der Förderung weiter berücksichtigt werden kann. Wenn ja, dann wird das Förderbudget auf ca. 40 % des bisherigen Förderbudgets abgeschmolzen. In diesem Gespräch hat der Fördergeber klargestellt, dass die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sichergestellt werden muss, uns aber nach seinen Möglichkeiten weitere Unterstützung zusagt. Auf Grund der gegenwärtigen Unklarheiten zur zukünftigen Städtebauförderung kann die Sicherstellung der Projektumsetzung nur durch Mittelumschichtungen von bereits beantragten Fördermaßnahmen aus dem PJ 2019 der Stadt Gröningen erfolgen. Dies hat der Fördergeber grundsätzlich auch bestätigt. Mit dem Fördergeber wurde auch abgestimmt, die Außenanlagen (ehem. Park) zunächst nicht zu berücksichtigen und für die Programmanmeldung des PJ 2020 zu beantragen. Damit reduziert sich die Nachfinanzierung auf 564.000 €. Die Beantragung der Mittelumschichtung sowie des vorzeitigen Maßnahmenbeginns wird nach Beschlussfassungen im Stadtrat Gröningen (Sondersitzung am 05.08.2019) und im Verbandsgemeinderat (Sondersitzung am 14.08.2019) umgehend erfolgen. Nach Vorlage der Genehmigungen durch den Fördergeber ist die Verwaltung wieder befähigt, die Planung fortzusetzen, die Ausschreibungen und bauliche Umsetzung des Neubaus des Verwaltungssitzes durchzuführen.

Dieser weitere Beschluss durch den Stadtrat Gröningen und den Verbandsgemeinderat ist zum Vertrag nach § 164 a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) aus 01/2018 (Fördervereinbarung) notwendig, um die veränderten Rahmenbedingungen entsprechend anzupassen.

 

 

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

X

 

2020

564.000 €

Gefertigt

Beteiligt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

 

Ines Kühn

 

Thomas Thamm

 

 

Fabian Stankewitz

 

 


Anlagen:

  1. Änderung städtebaulicher Vertrag