Beschlussvorschlag:
Der Verbandsgemeinderat der Verbandgemeinde Westliche Börde stimmt der überplanmäßigen Auslagen für das PSK 122100-12200-529100 in Höhe von 20.000,00 Euro zu.
Begründung:
Die Verbandsgemeinde Westliche Börde ist für die Durchsetzung von
Maßnahmen nach dem Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden
Gefahren des Landes Sachsen-Anhalt vom 23.01.2009 (HundeG LSA) zuständig.
Erhält die Verbandsgemeinde den Hinweis über einen Beißvorfall, ist sie
verpflichtet, den Hinweis von Amtswegen zu prüfen. Nach Wertung aller Aussagen
erfolgt die Gefährlichkeitsfeststellung des betroffenen Hundes.
Der Hund darf bei seinem Halter verbleiben, wenn dieser einen Antrag auf
Erteilung einer Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes stellt und
innerhalb von drei Monaten die erforderlichen Nachweise (Transpondernummer des
Hundes, Tierhalterhaftpflichtversicherung, positiven Wesenstest für den Hund,
Führungszeugnis und Sachkundenachweis für das Führen einen gefährlichen Hundes)
erbringt.
Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, muss die Sicherstellung des
Hundes erfolgen.
Es wurden bisher 5 Hunde sichergestellt. Die Kosten für die Unterbringung
betragen 14,28 Euro am Tag, d. h. die monatliche Belastung liegt bei 2.213,40 Euro (Berechnungsgrundlage Monat
Juni 2019).
Die Kosten für die Unterbringung werden dem Eigentümer in Rechnung
gestellt. Jedoch handelt es sich meistens um Personen, deren monatliches
Einkommen unter der Pfändungsgrenze liegt.
Die Berechnung der monatlichen Kosten kann dem Eigentümer max. 1 Jahr in
Rechnung gestellt werden. Grundlage
hierfür ist § 14 des HundeG LSA i. V. m. § 47 Absatz 1 Nr. 2 des Gesetzes über
die öffentliche Sicherheit und Ordnung (SOG LSA). Tiere sind Sachen und können
nach einer Frist von einem Jahr
verwertet (vermittelt) werden. Sofern davon auszugehen ist, dass der Halter
seinen Hund nicht wiederhaben möchte und auch nicht in der Lage ist, die
monatlichen Kosten der Unterbringung zu bezahlen, ist unverzüglich zu prüfen,
ob eine Verwertung des Hundes nach § 47 Absatz 1 Nr. 2 in Betracht kommt. Die
Verwaltung hat somit grundsätzlich die Möglichkeit, diese Hunde zur Vermittlung
freizugeben. Jedoch erweist es sich in der Praxis als sehr schwierig,
diese als gefährlich geltenden Tiere zu
vermitteln und neue Besitzer zu finden.
Für die Unterbringung der o. g. fünf Hunde werden für die Monate Juni
bis Dezember ca. 15.000,00 Euro
benötigt.
Des Weiteren ist die Verbandsgemeinde Westliche Börde nach dem
Bestattungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt für die Bestattung von Verstorbenen
ohne Angehörige zuständig (§ 14 Absatz 2).
Gemäß § 17 Absatz 4 des
Bestattungsgesetzes müssen Urnen innerhalb eines Monats nach der Einäscherung
bestattet werden.
Auch hier ermittelt das Ordnungsamt Angehörige, die nach dem
Bestattungsgesetz zur Bestattung verpflichtet sind. Die anfallenden Kosten
werden dem Bestattungspflichtigen in Rechnung gestellt oder werden durch den
Nachlasspfleger erstattet. Diese
Nachforschungen nehmen viel Zeit in Anspruch. Die Verbandsgemeinde muss in Vorleistung gehen (siehe First zur
Bestattung).
Gegenwärtig sind zwei Sterbefälle zu verzeichnen. Die Kosten für die
Bestattung einschließlich der Beisetzung auf einem städtischen Friedhof
betragen ca. 2000,00 Euro je Sterbefall.
Im Rahmen ihrer Aufgaben zur Gefahrenabwehr hat die Verbandsgemeinde
jederzeit mit weiteren unvorhergesehenen
Vorfällen bzw. Sachverhalten zu rechnen. Gegenwärtig war es
erforderlich, im Bereich Kloster Gröningen Bärenklau in größerem Umfang zu
beseitigen.
Zudem ist die Verbandsgemeinde ebenfalls für Fundtiere gemäß dem
Fundtiererlass vom 26.05.2015 zuständig. Danach sind wir verpflichtet,
Tierärzten die Kosten für eine angemessene Erstversorgung, dazu gehören auch
Kosten für notwendige tierärztliche Behandlungen, zu erstatten. Im Juni fielen
für eine Fundkatze Kosten in Höhe von ca. 300,00 Euro an.
Die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 5000,00 EUR für die
vorgenannten Maßnahmen sind daher erforderlich.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
x |
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2019 |
20.000,00 Euro |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
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Frau Bärenroth |
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Fabian Stankewitz |
Anlagen: