Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Planverfahrens nach
§13a BauGB B-Plan „Neuwegerslebener Straße“ zur Schaffung von Bauland.
Das Planungsbüro IVW Magdeburg, Calbische
Str. 17 in 39122 Magdeburg wird mit der Erstellung der Bauleitplanung
beauftragt.
Der Beschluss ist öffentlich bekannt zu geben.
Begründung:
Für die Aufstellung von Bauleitplänen ist die Gemeinde in eigener Verantwortung zuständig (§2 BauGB). Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu geben. Der B-Plan ist aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln (§ 8 Abs. 2 BauGB).Zweck des B- Planes ist es, eine städtebauliche Ordnung mittels Festsetzungen zu schaffen (§8 Abs. 1 BauGB).
Werden durch die Änderungen oder Ergänzungen eines B-Planes die Grundzüge der Planung nicht berührt oder wird durch die Aufstellung eines B-Planes in einem Gebiet nach §34 BauGB (Innenbereich) nicht wesentlich verändert, so kann das vereinfache Verfahren nach §13 BauGB angewendet werden. Eine weitere Vereinfachung hat der Gesetzgeber im § 13a BauGB erlassen. Dort heißt es, „ein B-Plan für die Wiedernutzbarmachung von Flächen und die Nachverdichtung darf im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Nur wenn eine oder in ihm eine zulässige Grundfläche im Sinne des §19 Abs. 2 BauNVO oder eine Größe der Grundfläche von
1. weniger als 20.000m² oder
2. 20.000 m² bis 70.000m²……..“ festgesetzt wird, darf der B-Plan im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.
Alle Vorgaben des Gesetzgebers werden mit der Aufstellung des B-Planes nach §13a BauGB erfüllt.
Damit der Ortskern lebendig und bewohnbar bleibt, ist der Gemeinde an einer Verdichtung des Dorfkerns mit Wohngebäuden gelegen.
Das Baugebiet liegt direkt an der Neuwegerslebener Straße. Zwischen der ehemaligen Apotheke und der Bergstraße standen straßenbegleitend ehemalige Kasernen, die der Eigentümer auf Grund der ermüdeten, desolaten Bausubstanz abbrechen lassen musste. Das dahinter liegende Flurstück wird an das Baugebiet angeschlossen.
Somit ergeben sich für das Plangebiet folgende Kennzahlen:
Flur 4, Flurstück 16/12 E: R. Fuchs & Co. KG 1.760 m²
Flur 4, Flurstück732 E: R. Fuchs & Co. KG 1.247 m²
Flur 4, Flurstück 178 E: R. Fuchs & Co. KG 6.371 m²
Flur 4, Flurstück 12/17 E: Gemeinde 22 m²
Flur 4, Flurstück 731 E: Gemeinde 63 m²
Gesamt 9.463
m²
Mit dem
Aufstellungsbeschluss beginnt das Bauleitverfahren.
Mit der Erstellung der Bauleitplanung ist das Büro IVW Magdeburg, Calbische Str. 17 in 39122 Magdeburg zu beauftragen. Das Büro ist ein leistungsstarker, kompetenter und zuverlässiger Partner auf dem Gebiet der Bauleitplanung.
Das Honorarangebot vom 02.07.2019 für die Bauleitplanung beläuft sich auf
ca. 14.000 € zuzüglich Sondergutachten, die im Laufe der Trägerbeteiligung nachgefordert werden könnten.
Mit Auslieferung des Planentwurfes werden 50% der Auftragssumme fällig. Der Rest der Auftragssumme wird mit der Fertigstellung und Übergabe der Planunterlagen fällig. Das bedeutet, dass für dieses Haushaltsjahr ca. 7.000 € benötigt werden und 7.000 € im Haushaltsjahr 2020 angemeldet werden müssen
Im Haushaltsplan der Gemeinde sind für 2019 11.000 € eingestellt worden. 1.000€ sind für die Konzepterstellung Innenentwicklung vorgesehen und 10.000€ waren für den B-Plan „Grauer Hof“ vorgesehen, die aber gestrichen wurden. Daher ist mit dem Büro die Abschlagszahlung für 2019 noch zu besprechen.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
X |
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2020 |
14.000 € |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
Bürgermeister |
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Kerstin Bergner |
Fabian Stankewitz |
Klaus Graßhoff |
Anlagen:
Übersichtsplan
Plangebiet