Betreff
Entscheidungsfindung über den rechtskräftigen B-Planes "Neue Straße/Phllipp-Müller-Str" OT Neuwegersleben
Vorlage
AGB/006/19-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

  1. Der Gemeinderat beschließt die Aufhebung des rechtkräftigen B-Planes „Neue Straße/Philipp-Müller-Straße“ und der Neuaufstellung eines B-Planverfahrens gemäß §13b BauGB.*                               oder
  2. Der Gemeinderat beschließt die Aufrechterhaltung des rechtkräftigen

B-Planes „Neue Straße/Philipp-Müller-Straße“ zur Bebauung mit Wohnhäusern entsprechend den Festsetzungen des B-Planes. *

 

*Nicht zutreffendes ist zu streichen

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzugeben.

 


Begründung:

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.06.2016 den Satzungsbeschluss zum B-Plan „Neue Straße/Philipp-Müller-Straße“ gefasst. Der Beschluss wurde ortsüblich bekanntgemacht. Der B-Plan wurde durch einen Investor in Abstimmung mit der Gemeinde erarbeitet. Ziel des Investors war es baureifes Land für 2 Wohngrundstücke und einer Kfz-Werkstatt zu schaffen. Bisher wurde nicht gebaut. Im Laufe der Jahre haben sich die Ziele des Investors verändert. Der Investor beabsichtigt nun keine Kfz-Werkstatt sondern nur Wohnhäuser errichten zu lassen.

Bei jedem Bauleitverfahren handelt es sich um ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren das seine Zeit benötigt, da Beschlüsse zu fassen sind, eine Trägerbeteiligung durchgeführt ist und die Stellungnahmen ausgewertet werden müssen. Der Investor hat einen Makler mit der Vermarktung des Baulandes beauftragt. Nach Aussage des Maklers werden die Investoren wechseln und es liegen Nachfragen zu den Bauplätzen vor.

 

Um der neuen Situation gerecht zu werden, wurde der Landkreis Börde, Planungsamt um Amtshilfe und Abstimmung gebeten.

 

Dabei wurde folgendes Ergebnis herausgearbeitet:

1.       Aufhebung des rechtskräftigen B-Planes

Zur Aufhebung des rechtskräftigen B-Planes muss ein Bauleitverfahren wie zur Erstellung der Planung eingeleitet und durchgeführt werden. Das bedeutet, dass gleichzeitig die Aufstellung eines B-Planes nach

§ 13b BauGB erfolgen muss, damit das Grundstück städtebaulich entwickelt werden kann. Die Verfahren sind zeit- und kostenintensiv. Es ist klarzustellen, dass die Kosten der Investor übernehmen muss.

 

 

2.       Erhalt des gültigen B-Planes

Beim weiterhin gültigen B-Plan kann eine straßenbegleitende Bebauung mit Einfamilienhäusern erfolgen, wenn:

Ø  die Festsetzungen des B-Planes eigehalten werden,

Ø  die Ausgleichmaßnahmen an den im Textteil des B-Planes ausgewiesenen Orten umgesetzt werden.

Festsetzungen des B-Plans sind z.B.:  0,4 Grundflächenzahl als Höchstmaß; 0,4 Geschossflächenzahl als Höchstmaß; 1 Vollgeschoss; 9,5m als Gesamthöhe der baulichen Nutzung

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen: eine Baum-Strauch-Hecke ist auf dem Baugrundstück und auf dem Flurstück 36, Flur 3, Gemarkung Neuwegersleben (Flächen Sportplatz) anzupflanzen

 

Ohne die Einhaltung der Festsetzungen und der Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen ist der B-Plan nicht rechtskräftig und der Landkreis wird keine Ausnahmen im Baugenehmigungsverfahren zugelassen.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

X

2019/2020

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

Bürgermeister

 

Kerstin Bergner

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Herr Graßhoff

 

 


Anlagen: