OT Neuwegersleben, OT Neudamm
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Am Großen Bruch beschließt in öffentlicher Sitzung gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs.1 des Baugesetzbuches (BauGB) das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Einfamilienhausstandort An der Zuckerfabrik“ in der Fassung vom September 2009 in der Gemeinde Am Großen Bruch OT Neuwegersleben, Neudamm einzuleiten.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1, Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Begründung:
Der Gemeinderat
beabsichtigte Wohnraum in Form von Wohnbauplätzen zu schaffen. In der Gemeinde
gab es keine baureifen Grundstücke. Deshalb sollte durch eine zielführende
Bauleitplanung Bauland geschaffen werden. Als geeignetes Instrument wurde der
B-Plan favorisiert und das Bauleitplanverfahren bis einschließlich
Genehmigungsfassung durchgeführt.
Für die
Erschließung des Baugebietes wurde ein Investor gesucht. Trotz intensiver
Bemühungen des Bürgermeisters wurde kein Investor gefunden. Ohne eine
Erschließung kann das Baugebiet nicht für Bauplätze vermarktet werden. Auch die
Gemeinde kann eine Erschließung durchführen, die Kosten für die Erschließung
sind vorzufinanzieren und mit dem Verkauf der Grundstücke zu refinanzieren.
Diese Möglichkeit wurde aus finanziellen Gründen nicht umgesetzt. Zum einen ist
und war der Haushalt der Gemeinde stark belastet und bis zum heutigen Tag
meldeten sich keine Bauinteressenten für diesen Standort. Aus diesem Grund
liegt das Gebiet weiterhin brach.
Mit Datum vom
20.06.2017 wurde der Gemeinde Am Großen Bruch mitgeteilt, dass sich gegenwärtig
auf dem Flurstück 464, Flur 8, in der Gemarkung Neuwegersleben eine Waldfläche
von ca. 0,64 ha befindet. Die Waldfläche wird von den Forstbehörden als
Waldfläche im Waldverzeichnis zum Nachweis der Waldstruktur und ihrer
Entwicklung geführt, sodass eine Bebauung nicht möglich ist.
Daher wird seitens
der Verwaltung die Aufhebung des B-Planes empfohlen. Dies ermöglicht der
Gemeinde die Ausweisung anderer Baugebiete.
Die Aufhebung des B-Planes bedarf eines Bauleitverfahrens. Der 1.
Schritt im Bauleitverfahren ist der Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung des
Bebauungsplanes gemäß §1 Abs. 3 BauGB und §2 Abs. 1 BauGB.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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X |
2019/20 |
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Gefertigt: |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
Bürgermeister |
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Frau Bergner |
Fabian Stankewitz |
Klaus Graßhoff |
Anlagen:
Schreiben vom Landkreis Börde