Betreff
Betriebskostenzuschuss der Vereine für die Sporthalle Gröningen
Vorlage
GRÖ/044/19-IV
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

Im Haupt- und Finanzausschuss vom 12.03.2012 wurde beschlossen (Beschluss-Nr. 169/28/12), die Bewirtschaftungskosten der Sporthalle Gröningen anteilig auf die Benutzer umzulegen.

 

Die Vereine zahlen die Wasser-, Strom-, Heiz- und Abfallgebührenkosten.

Im Jahr 2012 lag der Stundensatz bei 1,09 €. Für die Vereine ergab sich in der Abrechnung 2017 einen Stundensatz von 2,58 €. In der Abrechnung 2018 liegen wir bei 3,77 € die Stunde. Die Stunden, die für die Kinder zur Verfügung stehen,  werden nicht berechnet.

 

Es ist zu klären, auf welche Vereine die Betriebskosten umzulegen sind. Zurzeit benutzen Vereine (z.B. Feuerwehrfreunde e.V.) die Turnhalle, die jedoch nichts von einer Abrechnung wissen bzw. keinen Zuschuss zahlen können. In Klärung ist auch, ob die Abrechnung wie bisher erfolgen soll oder ob die Vereine sich an den vollen Betriebskosten (z.B. Versicherungen, Wartungen und Reparaturen, Reinigung, Stadtwirtschaft, Bewirtschaftungskosten (Prüfgebühren) usw.) beteiligen müssen. 

 

Beteiligung                                       keine Beteiligung

SG 98 Badminton                            Eintracht E-Jugend (Kinder)

SG 98 Volleyball                               Eintracht B-Jugend (Kinder)

SG 98 Gymnastik                             Eintracht F+G-Jugend (Kinder)

Eintracht Herren                             TTC Jugend (Kinder)

Eintracht Gymnastik                      Feuerwehrfreunde Gröningen e.V.

TTC Herren                                        Kindergarde(Kinder)

Wohnheim „Kaktus“                    

Karnevalsverein             

Sturm 07