Betreff
Teilkreditaufnahme zur Finanzierung des Ersatzneubaus Verwaltungssitz in Gröningen
Vorlage
VG/045/19-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Auf der Grundlage der  §§ 99 Abs. 5 und 108 Abs. 3 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung des Artikels 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der derzeit geltenden Fassung, beschließt der  Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Westliche Börde eine Kreditaufnahme

in Höhe von 245.400,00 €.

Der Bürgermeister erhält gleichzeitig die Vollmacht zur Kreditaufnahme nach erfolgter Ausschreibung zu folgenden Bedingungen:

 

- Kreditlaufzeit:

maximal 40 Jahre

- Zinsfestschreibung:

maximal 40 Jahre

- Zinssatz:

der günstigste Tageszinssatz unter mindestens 3 Angeboten

- Zins- und Tilgungszahlung:

vierteljährlich

 

 


Begründung:

In § 2 der Haushaltssatzung 2018 ist eine Kreditaufnahme in Höhe von insgesamt 6.277.800  € festgesetzt, davon sind 245.400 € für die Finanzierung des Eigenanteils (15 %) der Gesamtkosten für den Ersatzneubau des Verwaltungssitzes vorgesehen.

Mit Schreiben vom 20.02.2018 hat die Aufsichtsbehörde die Haushaltssatzung 2018 mit den vorgesehenen Kreditaufnahmen genehmigt. Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung erfolgte am 11.03.2018 im Amtsblatt für den Landkreis Börde. Diese Genehmigung gilt gemäß § 108 Abs. 3 KVG LSA bis zum Erlass der Haushaltssatzung 2020.

Der derzeitige Kostenstand erfordert die Umwandlung der bisherig vorfinanzierten Auszahlungen in Höhe von 281.401,55 € zur Investition (141.125,66 € in 2018 und 140.275,89 in 2019).

 

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

 

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

 

 

Thomas Thamm

 

 

 

 

 

Fabian Stankewitz

 

 


Anlagen:

-       Kreditgenehmigung zum Haushalt 2018

-       Auszug aus der HH-Verfügung 2018 zur Kreditaufnahme