Beschlussvorschlag:
Auf der Grundlage der §§ 99 Abs. 5 und 108 Abs. 3 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung des Artikels 1 des Kommunalrechtsreformgesetzes vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288), in der derzeit geltenden Fassung, beschließt der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Westliche Börde eine Kreditaufnahme
in Höhe von 245.400,00 €.
Der Bürgermeister erhält gleichzeitig die Vollmacht zur
Kreditaufnahme nach erfolgter Ausschreibung zu folgenden Bedingungen:
- Kreditlaufzeit: |
maximal 40 Jahre |
- Zinsfestschreibung: |
maximal 40 Jahre |
- Zinssatz: |
der günstigste Tageszinssatz unter mindestens 3 Angeboten |
- Zins- und Tilgungszahlung: |
vierteljährlich |
Begründung:
In § 2 der
Haushaltssatzung 2018 ist eine Kreditaufnahme in Höhe von insgesamt
6.277.800 € festgesetzt, davon sind
245.400 € für die Finanzierung des Eigenanteils (15 %) der Gesamtkosten für den
Ersatzneubau des Verwaltungssitzes vorgesehen.
Mit
Schreiben vom 20.02.2018 hat die Aufsichtsbehörde die Haushaltssatzung 2018 mit
den vorgesehenen Kreditaufnahmen genehmigt. Die öffentliche Bekanntmachung der
Haushaltssatzung erfolgte am 11.03.2018 im Amtsblatt für den Landkreis Börde.
Diese Genehmigung gilt gemäß § 108 Abs. 3 KVG LSA bis zum Erlass der
Haushaltssatzung 2020.
Der derzeitige Kostenstand erfordert
die Umwandlung der bisherig vorfinanzierten Auszahlungen in Höhe von 281.401,55
€ zur Investition (141.125,66 € in 2018 und 140.275,89 in 2019).
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
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Thomas Thamm |
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Fabian Stankewitz |
Anlagen:
- Kreditgenehmigung zum Haushalt 2018
- Auszug aus der HH-Verfügung 2018 zur Kreditaufnahme