Betreff
Festlegung des Beitragssatzes zu den Investitionsaufwendungen des Haushaltsjahres 2018 für Straßenbaumaßnahmen zur Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge in Kroppenstedt
Vorlage
KRS/016/19-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt die Satzung zur Festlegung des Beitragssatzes zu den Investitionsaufwendungen des Haushaltsjahres 2018 zur Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Stadt Kroppenstedt.

Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.

 


Begründung:

Zur Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge ist der Beitragssatz für das jeweilige Abrechnungsjahr zu ermitteln und per Satzung festzulegen, die nach Rechtsprechung bis zum 31.12. des jeweiligen Abrechnungsjahres wirksam sein muss. Diese wurde als „Vorausleistungssatzung“ für das Abrechnungsjahr 2018 am 13.12.2018 auf Grundlage von voraussichtlichen Kosten mit einem Beitragssatz 0,20985 €/m² beschlossen und im Amtsblatt für den Landkreis Börde vom 26.12.2018, Nr. 76, bekannt gemacht.

Es sind die bis zum 31.12.2018 tatsächlich eingegangenen Rechnungen ermittelt worden, die eine Änderung des vorläufigen Beitragssatzes nach sich ziehen. Die Satzung über die Festlegung des Beitragssatzes zur Vorausleistung für das Abrechnungsjahr 2018 zur Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Stadt Kroppenstedt vom 13.12.2018 wird durch die beiliegende Satzung ersetzt und aufgehoben.

 

Im Abrechnungsjahr 2018 wurde die Straßenbaumaßnahme „Am Bahnhof“ begonnen. Bis zum 31.12.2018 sind nachfolgende Rechnungen eingegangen:

-        4. Abschlagsrechnung der Fa. TAB Specht GmbH Kleinalsleben mit einer Summe von 173.084,37 €, 

-        Honorarrechnungen des Planungsbüros SGW Magdeburg mit einer Gesamtsumme von 22.317,93 € sowie

-        die Schlussrechnung der Fa. GATENDA Hohe Börde über 5.950,00 € (Baumfällung) vor.

Die beitragsfähigen Kosten belaufen sich auf  161.491,93 €. 

 

Hinweis zu den nicht beitragsfähigen Kosten:

Bestandteil der Straßenbaumaßnahme „Am Bahnhof“ ist auch die Erneuerung des Regenwasserkanals, der sowohl der Straßenentwässerung als auch der Entwässerung der anliegenden Grundstücke dient. Die Kosten der Grundstücksentwässerung dürfen nicht über die Straßenausbaubeitragssatzung abgerechnet werden. Laut Rechtsprechung und den Kommentaren zum Straßenausbaubeitragsrecht ist es grundsätzlich nicht zu beanstanden, in diesem Fall die Hälfte des Aufwandes  in den beitragsfähigen Aufwand für die Straßenentwässerung aufzunehmen. Anhand der vorliegenden Rechnungen beträgt der Aufwand für den Regenwasserhauptkanal bisher insgesamt 70.615,42 € (Baukosten sowie anteilige Kosten für Baustelleneinrichtung und Honorar), wovon 35.307,71 € für die Straßenentwässerung anrechenbar und beitragsfähig sind. Die Kosten, die der Grundstücksentwässerung zuzurechnen sind, sind daher als nicht beitragsfähige Kosten auszuweisen.

 

Des Weiteren wurde in 2018 die Straßenbeleuchtung in der Max-Kasperschinski-Straße erneuert. Laut Schlussrechnung der Fa. Elektro-Hupe, Gröningen, sind in 2018 Kosten in Höhe von 14.643,22 € angefallen, die im vollen Umfang beitragsfähig sind.

Zur Ermittlung des vorläufigen Beitragssatzes wurden die voraussichtlichen Kosten für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Wilhelm-Firse-Straße einbezogen. Im Jahr 2018 sind für diese Maßnahme keine Rechnungen eingegangen, so dass diese Maßnahme nicht zu berücksichtigen ist.

 

Der umlagefähige Aufwand (Anliegeranteil) für das Abrechnungsjahr 2018 errechnet sich wie folgt:

Gesamtaufwand:

Am Bahnhof                                                                                                                    201.352,30 €

Straßenbeleuchtung M.-Kasperschinski-Straße                               +               14.643,22 €

                                                                                                                             =             215.995,52 €

abzüglich nicht beitragsf. Kosten Am Bahnhof                  -                39.860,37 €

Beitragsfähige Kosten                                                                 =             176.135,15 €

abzügl. Gemeindeanteil 50,63%                                                              -                89.177,23 €

Anliegeranteil = umlagefähiger Aufwand                          =               86.957,92 €

 

Die ermittelte Grundstücksfläche einschließlich der Beitragsmaßstäbe (Vollgeschossfaktor, gewerbliche Nutzung usw.) beträgt 585.052,78 m²

 

endgültiger Beitragssatz 2018:

86.957,92 €  :  585.052,78 m²  =  0,14863 €/m²


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

 

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-bürgermeister

Bürgermeister

 

 

Sabine Pörner

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Joachim Willamowski

 

 


Anlagen:

Satzungsentwurf

Kostenberechnung