Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde Westliche Börde beschließt die Annahme einer Spende in Höhe von 600,00 € von der Agrarfrost GmbH & Co. KG für den Spielplatz der Kindertagesstätte „Schloss Trautenburg“ im Jahr 2019.
Begründung:
Entsprechend § 99 Abs. 6 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt i. V. m. der Rundverfügung 27/14 vom 30.10.2014 bedarf die Annahme einer Spende über 500,00 € einen Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses. In der aktuellen Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Westliche Börde ist geregelt, dass ein Beschluss des Verbandsgemeinderates ab einer Spende von über 5.000,00 € notwendig ist. Für Beträge ab 500,00 € bis zu 5.000,00 € genügt die Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
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Maria Behrens |
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Fabian Stankewitz |
Anlagen: