Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die Änderung des MKFZ-Planes des
Programmjahres 2015 der Stadt Gröningen zum Städtebauförderprogramm „KSG“. Der
MKFZ-Plan ist als Anlage beigefügt.
Begründung:
Im Rahmen der Erarbeitung der Sanierungsplanung in der Kita Gröningen (Dacheindeckung, Feuchtesanierung, Anbau Personenaufzug, Anbau eines Eingangsbereiches - bewilligt im PJ 2018) zeichnet sich ab, dass eine ordnungsgemäße Baudurchführung während des Kita-Betriebes nicht gewährleistet werden kann. Daher wird die Kita übergangsweise in das Gebäude mit den Fachkabinetten, Grabenstraße 14, umziehen und nach Fertigstellung der Sanierung in die Goethepromenade zurückziehen. Dies erfordert im Jahr 2020 den Einbau eines WC-Bereiches und die Erneuerung der Heizungsanlage im Fachkabinett, die später für den GS-Betrieb weiter genutzt werden kann.
Die Finanzierung dieser Maßnahmen anhand vorliegender Kostenschätzung von 194 T€ soll durch Mittelumschichtung aus dem PJ 2015 abgesichert werden.
Die bewilligten Einzelmaßnahmen vorbereitende Maßnahmen für einen Ersatzneubau Kita und Sanierung einschl. Anbau an das Gebäude der Immobilien radi GbR werden nicht umgesetzt.
Die Sanierung des Gebäudes in der Goethepromenade 2 (aktueller GS-Standort) durch die Immobilien radi GbR kann derzeit nicht umgesetzt werden, da der Eigentumsübergang erst nach Auszug der GS in den neunen Standort Grabenstraße 14 erfolgen kann. Daher ist die Mittelumschichtung in Höhe von 194 T€ zu Gunsten der GS-Maßnahme möglich.
Nach Beschlussfassung ist der Änderungsantrag an das LVWA zur Genehmigung einzureichen.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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X |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister- |
Bürgermeister |
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Ines Kühn |
Fabian Stankewitz |
Ernst Brunner |
Anlagen:
MKFZ-Plan