Betreff
Firmenauswahl Zeitvertragsarbeiten
Vorlage
GRÖ/004/19-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat stimmt der Firmenauswahl für die Vergabe von Wartungs- und Reparaturleistungen für die Straßenbeleuchtung und für die kommunale Infrastruktur (Zeitvertragsarbeiten) sowie der Vertragslaufzeit von 3 Jahren (01.01.2020 bis 31.12.2022) zu.


Begründung:

Die Wartungs- und Reparaturleistungen für die Unterhaltung der Straßenbeleuchtung und der kommunalen Infrastruktur müssen ab 01.01.2020 neu vergeben werden, da die bisherigen Zeitverträge zum 31.12.2019 auslaufen. Die Verwaltung schlägt für die neuen Zeitverträge eine Laufzeit von 3 Jahren (01.01.2020 bis 31.12.2022) sowie die Beteiligung der folgenden Fachfirmen vor:

 

Unterhaltung der Straßenbeleuchtung

- Elektro-Hupe, Gröningen

- ELGOS GmbH, Oschersleben

- Elektro-SMOLIN, Völpke

- Elektro-Fahrig GmbH, Hamersleben

- Elektro-Otte, Wackersleben

- Lothar Joh Elektrotechnik GmbH, Oschersleben

- Elektro-Mues, Schwanebeck

 

Unterhaltung der kommunalen Infrastruktur

-Baubetrieb Hornhausen GmbH, Oschersleben OT Hornhausen

-TAB Specht, Oschersleben OT Kleinalsleben

-Tiefbauunternehmen Michael Graß, Gröningen,

-Tiefbau Schönefuß, Schwanebeck OT Nienhagen

-WAB GmbH, Oschersleben

-Green Tech, Inh. Matthias Ruch, Gröningen

-Plättner Bausanierung, Inh. Heiko Ehlert, Gröningen (Vorschlag aus dem

Ausschuss für Bauwesen und Stadtentwicklung)

-Friebe Bau GmbH, Gröningen (Vorschlag aus dem Haupt- und Finanzausschuss)

 

 

Die beschränkte Ausschreibung erfolgt mit den aktualisierten Standartleistungstexten. Die Bieter haben im Auf- und Abgebotsverfahren den Zu- oder Aufschlag in % auf die Einheitspreise der Standartleistungsbücher, den Zuschlag für Kleinaufträge und die Stundensätze für Arbeiten außerhalb der Standartleistungsbücher anzugeben.

 

Die Auftragserteilung während der Laufzeit erfolgt in Einzelaufträgen bis zu einem Betrag i.H.v. 7.500,- € brutto.

 

Nach der geltenden Rechtsauffassung sind Rahmenverträge auf max. 4 Jahre zu beschränken, um den Wettbewerbsgrundsatz und i.d.R. auch gleichzeitig die Sicherstellung der Haushaltsgrundsätze durch regelmäßig zu wiederholende Abfragen des Marktes zu gewährleisten. Bisher wurde der Rahmenvertrag immer mit einer Vertragslaufzeit von 3 Jahren ausgeschrieben und vergeben.


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

X

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

Bürgermeister

 

 

Herr Kammrath

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Ernst Brunner

 

 


Anlagen:

keine