Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat beschließt die Satzung zur Festlegung des
endgültigen Beitragssatzes zu den Investitionsaufwendungen des Haushaltsjahres
2018 zur Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen
der Stadt Gröningen in der Abrechnungseinheit I – Großalsleben – in der
vorliegenden Fassung.
Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.
Begründung:
Nach 6a Abs. 6 KAG-LSA entsteht die Beitragsschuld mit Ablauf des 31. Dezember für das abgelaufene Kalenderjahr. Daher sind zur Ermittlung des jährlichen Beitragssatzes die im Zeitraum zwischen dem 01.01. und 31.12. eines Jahres tatsächlich kassenwirksam angefallenen Investitionsaufwendungen zu Grunde zu legen. Nach § 7 der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Stadt Gröningen wird der Beitragssatz in einer gesonderten Satzung festgelegt.
Auf Grund der Rechtsprechung muss bis zum 31.12. des Jahres
bereits eine wirksame Beitragssatzsatzung vorliegen. Diese wurde als
„Vorausleistungssatzung“ für das Abrechnungsjahr 2018 am 03.12.2018, Nr.
193/38/2018, auf der Grundlage von voraussichtlichen Kosten mit einem Beitragssatz von 0,11155 €/m²
beschlossen. Mittlerweile sind die bis
zum 31.12.2018 tatsächlich eingegangen Rechnungen ermittelt worden, die eine
Änderung des Beitragssatzes nach sich ziehen.
Die Satzung über die Festlegung
des Beitrages zur Vorausleistung für das Abrechnungsjahr 2018 zur Erhebung
wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Stadt
Gröningen in der Abrechnungseinheit I – Großalsleben - vom 03.12.2018 wird durch die beiliegende
Satzung ersetzt und damit aufgehoben.
In der Abrechnungseinheit I – Großalsleben – wurde im Abrechnungsjahr 2018 die Straßenbaumaßnahme Grudenberg beendet sowie für die geplanten Straßenbaumaßnahmen an der Ortsdurchfahrt der L 24 und L80 Vorplanungen (Entwurfsvermessung, Baugrunduntersuchung, Objektplanung Lph 1- 2) vorgenommen.
Für die Straßenbaumaßnahme Grudenberg liegen die Schlussrechnungen von insgesamt 73.058,03 € vor. Die beitragsfähigen Kosten betragen 55.674,83 €.
Zur Vorbereitung der Straßenbaumaßnahmen an den Ortsdurchfahrten der L 24 und L 80 wurden durch die Landesstraßenbaubehörde (LSBB) Vorplanungen beauftragt. Gemäß der im Jahr 2016 abgeschlossenen OD-Vereinbarung trägt die Stadt Gröningen einen Anteil von 26,5%. Die Landesstraßenbaubehörde hat für die vorgenannten Leistungen Kosten in Höhe von 20.889,26 € in Rechnung gestellt und sind in voller Höhe beitragsfähig sind.
Für das Jahr 2018 ergibt sich somit ein beitragsfähiger Gesamtaufwand in Höhe von
Grudenberg: 55.674,83 €
OD L 24 / L 80 20.889,26 €
Gesamt: 76.564,09 €
Der umlagefähige Aufwand (Anliegeranteil) errechnet sich wie folgt:
Beitragsfähige Kosten 76.564,09 €
abzügl. Gemeindeanteil 53,27% - 40.785,69 €
Anliegeranteil = umlagefähiger Aufwand 35.778,40 €
Die ermittelte Grundstücksfläche einschließlich der Beitragsmaßstäbe (Vollgeschossfaktor, gewerbliche Nutzung usw.) beträgt 406.344,95 m².
Endgültiger
Beitragssatz 2018:
45.326,93 € : 406.344,95 m² = 0,08805 €/m²
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde-bürgermeister- |
Bürgermeister |
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Sabine Pörner |
Fabian Stankewitz |
Ernst Brunner |
Anlagen:
Satzungsentwurf
Kostenberechnung