Betreff
Festlegung des endgültigen Beitragssatzes für straßenbauliche Maßnahmen im Abrechnungsjahr 2018 zur Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Stadt Gröningen in der Abrechnungseinheit I - Großalsleben
Vorlage
GRÖ/036/19-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt die Satzung zur Festlegung des endgültigen Beitragssatzes zu den Investitionsaufwendungen des Haushaltsjahres 2018 zur Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Stadt Gröningen in der Abrechnungseinheit I – Großalsleben – in der vorliegenden Fassung. 

Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 


Begründung:

Nach 6a Abs. 6 KAG-LSA entsteht die Beitragsschuld mit Ablauf des 31. Dezember für das abgelaufene Kalenderjahr. Daher sind zur Ermittlung des jährlichen Beitragssatzes die im Zeitraum zwischen dem 01.01. und 31.12. eines Jahres tatsächlich kassenwirksam angefallenen Investitionsaufwendungen zu Grunde zu legen. Nach § 7 der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Stadt Gröningen wird der Beitragssatz in einer gesonderten Satzung festgelegt.

Auf Grund der Rechtsprechung muss bis zum 31.12. des Jahres bereits eine wirksame Beitragssatzsatzung vorliegen. Diese wurde als „Vorausleistungssatzung“ für das Abrechnungsjahr 2018 am 03.12.2018, Nr. 193/38/2018, auf der Grundlage von voraussichtlichen Kosten  mit einem Beitragssatz von 0,11155 €/m² beschlossen. Mittlerweile sind die  bis zum 31.12.2018 tatsächlich eingegangen Rechnungen ermittelt worden, die eine Änderung des Beitragssatzes nach sich ziehen.  Die Satzung über die Festlegung des Beitrages zur Vorausleistung für das Abrechnungsjahr 2018 zur Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Stadt Gröningen in der Abrechnungseinheit I – Großalsleben -  vom 03.12.2018 wird durch die beiliegende Satzung ersetzt und damit aufgehoben.

 

In der Abrechnungseinheit I – Großalsleben – wurde im Abrechnungsjahr 2018 die Straßenbaumaßnahme Grudenberg beendet sowie für die geplanten Straßenbaumaßnahmen an der Ortsdurchfahrt der L 24 und L80 Vorplanungen (Entwurfsvermessung, Baugrunduntersuchung, Objektplanung Lph 1- 2) vorgenommen.

Für die Straßenbaumaßnahme Grudenberg  liegen die Schlussrechnungen von insgesamt 73.058,03 € vor. Die beitragsfähigen Kosten betragen 55.674,83 €.

 

Zur Vorbereitung der Straßenbaumaßnahmen an den Ortsdurchfahrten der L 24 und L 80 wurden durch die Landesstraßenbaubehörde (LSBB) Vorplanungen beauftragt. Gemäß der im Jahr 2016 abgeschlossenen OD-Vereinbarung trägt die Stadt Gröningen einen Anteil von 26,5%. Die Landesstraßenbaubehörde hat für die vorgenannten Leistungen Kosten in Höhe von 20.889,26  € in Rechnung gestellt und sind in voller Höhe beitragsfähig sind.

 

Für das Jahr 2018 ergibt sich somit ein beitragsfähiger Gesamtaufwand in Höhe von

 

Grudenberg:                                    55.674,83 €

OD L 24 / L 80                    20.889,26 €

Gesamt:                                             76.564,09 €

 

Der umlagefähige Aufwand (Anliegeranteil) errechnet sich wie folgt:

 

Beitragsfähige Kosten                                                                 76.564,09 €

abzügl. Gemeindeanteil 53,27%                                              -              40.785,69 €

Anliegeranteil = umlagefähiger Aufwand                                          35.778,40 €

 

Die ermittelte Grundstücksfläche einschließlich der Beitragsmaßstäbe (Vollgeschossfaktor, gewerbliche Nutzung usw.) beträgt 406.344,95 m².

 

Endgültiger Beitragssatz 2018:

45.326,93 €   :   406.344,95 m²   =                               0,08805 €/m²

 

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

 

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-bürgermeister-

Bürgermeister

 

 

Sabine Pörner

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Ernst Brunner

 

 


Anlagen:

Satzungsentwurf

Kostenberechnung