Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat der Gemeinde Ausleben beschließt die Haushaltssatzung für
das Haushaltsjahr 2020 und den Haushaltsplan 2020 nebst den Anlagen.
Die Haushaltsatzung hat folgenden Wortlaut (siehe Anlage):
Begründung:
Gemäß §§ 100
ff. und 106 des Kommunalverfassungsgesetzes des
Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl.
LSA S. 288), in der derzeit gültigen Fassung, sind die Kommunen verpflichtet, für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde-bürgermeister |
Bürgermeister |
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Thomas Thamm |
Fabian Stankewitz |
Dietmar Schmidt |
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan werden nachgereicht.
Anlagen:
- Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 und
Haushaltsplan
2020 nebst den Anlagen