Beschlussvorschlag:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Kostenbeitragssatzung für die Tageseinrichtungen der Verbandsgemeinde Westliche Börde.
Begründung:
Die Verbandsgemeinde ist als Trägerin von Kindertagesstätten und damit als Betreiberin von öffentlichen Einrichtungen verpflichtet, nach dem Kommunalabgabengesetz Kostenbeiträge zu erheben. Diese müssen wirtschaftlich kalkuliert werden. Diese Kalkulation wurde erarbeitet und zeigt auf, wie hoch die Kosten für die Kindertagesstättenplätze sind.
Mit der Kostenbeitragserhöhung soll trotz angespannter Haushaltslage die Qualität in den Kindertagesstätten gehalten werden.
Die neuen Kostenbeiträge ergeben sich aus der neuen Kalkulation. Diese werden ausführlich in den Ausschüssen und im Verbandsgemeinderat besprochen.
Der Elternbeirat sowie die Kuratorien der Kindertagesstätten wurden zu der Erhöhung der Kostenbeträge angehört.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
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Frau Schliebener |
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Fabian Stankewitz |
Anlagen:
Kostenbeitragssatzung
für die Tageseinrichtungen der Verbandsgemeinde
Westliche Börde.