Beschlussvorschlag:
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Westliche Börde beschließt
die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 und den Haushaltsplan 2020
nebst seinen Anlagen.
Die Haushaltsatzung hat folgenden Wortlaut (siehe Anlage):
Begründung:
Gemäß §§ 100
ff. und 106 des Kommunalverfassungsgesetzes des
Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl.
LSA S. 288), in der derzeit gültigen Fassung, sind die Kommunen verpflichtet, für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan werden nachgereicht.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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Gefertigt |
Beteiligt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
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Thomas Thamm |
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Fabian Stankewitz |
Anlagen:
- Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 und
Haushaltsplan
2020 nebst seinen Anlagen