Beschlussvorschlag:
- Der Gemeinderat beschließt den städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan „Wohnen am Altonaer Hof“ in Ausleben zwischen der Gemeinde Ausleben - im Weiteren "Gemeinde“ genannt - und der Braunschweig Stiftung - im Weiteren Vorhabensträger genannt - in der vorliegenden Form zu.
Begründung:
Auf dem Flurstück 665 der Flur 2 der Gemarkung Ausleben mit einer Größe von 8.272 m² beabsichtigt die Braunschweig Stiftung, Bauland zu schaffen.
Die Fläche ist im Flächennutzungsplan als Außenbereichsfläche dargestellt. Die Errichtung des Vorhabens widerspricht gegenwärtig den Festsetzungen in dem vorliegenden Flächennutzungsplan von Ausleben und ist somit nicht zulässig.
Eine Bauleitplanung ist daher städtebaulich erforderlich. Die Richtigstellung im F-Plan kann im Nachgang erfolgen. Die Gemeinde Ausleben hat bereits Kenntnis von dem Bauvorhaben und steht diesem positiv gegenüber.
Nach § 11 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) kann die Gemeinde bzw. Verbandsgemeinde städtebauliche Verträge schließen. Gegenstand eines städtebaulichen Vertrages können insbesondere die Vorbereitung und/oder Durchführung städtebaulicher Maßnahmen durch den Vertragspartner auf eigene Kosten sein. Dazu gehören auch die Neuordnung der Grundstücksverhältnisse, die Bodensanierung sowie die Ausarbeitung städtebaulicher Planungen und des Umweltberichts.
Die Verantwortung der Gemeinde für das gesetzlich vorgeschriebene Planaufstellungsverfahren bleibt unberührt.
Ein städtebaulicher Vertrag bedarf der Schriftform.
Die Braunschweig Stiftung ist Grundstückseigentümerin und tritt als Vorhabensträger/Investor auf.
Für das oben beschriebene Bauleitplanverfahren soll ein städtebaulicher Vertrag geschlossen werden.
Der Vorhabenträger hat zur Durchführung der Bauleitplanung der Gemeinde ein Planungsbüro vorzuschlagen. Stimmt die Gemeinde dem Büro zu, kann der Vorhabensträger das Büro binden.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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X |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
Bürgermeister |
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Kerstin Bergner |
Fabian Stankewitz |
Dietmar Schmidt |
Anlagen:
Anlage 1: Städtebaulicher Vertrag