Der Gemeinderat beschließt den städtebaulichen Vertrages (Stand: Mai 2019) zwischen der Gemeinde Ausleben - im Weiteren Gemeinde genannt - und der BOREAS Energie GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Reymond Kretschmer, Moritzburger Weg 67, 01109 Dresden - im Weiteren "Vorhabenträger" genannt- zum Bebauungsplan „1. Änderung zum Bebauungsplan „Bullenberg“ Ausleben“ Gemarkung: Ausleben, Flure: 3 und 4.
Begründung:
Die Firma BOREAS Energie GmbH, Dresden beabsichtigt im Wege des Repowerings den Rückbau von 14 vorhandenen Windenergieanlagen (WEA) älteren Baujahres sowie die Errichtung eines Windparks mit 7 WEA mit einer maximalen Nennleistung von je 6 MW, die Verlegung der erforderlichen Anschlussleitungen und die Errichtung der erforderlichen Schalt-, Mess- und Transformator- und Übergabestationen, das Anlegen der notwendigen Zuwe-gungen sowie alle Arbeiten, die für den Anschluss und den Betrieb der WEA erforderlich sind. Hierfür muss eine Änderung zu dem bestehenden Bebauungsplan im Rahmen einer Bauleitplanung erfolgen. Das Erstellen der Bauleitplanung ist ein gesonderter Vorgang.
Nach § 11 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) kann die Gemeinde städtebauliche Verträge schließen. Gegenstand eines städtebaulichen Vertrages können insbesondere die Vorbereitung und/oder Durchführung städtebaulicher Maßnahmen durch den Investor auf seine Kosten sein. Dazu gehören auch die Neuordnung der Grundstücksverhältnisse, die Bodensanierung, sowie die Ausarbeitung städtebaulicher Planungen und des Umweltberichts.
Die Verantwortung der Gemeinde für das gesetzlich vorgeschriebene Planaufstellungsverfahren bleibt unberührt.
Ein städtebaulicher Vertrag bedarf der Schriftform.
Die Firma BOREAS Energie GmbH aus Dresden tritt als Vorhabensträger auf.
Für das oben beschriebene Bauleitplanverfahren wird ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Gemeinde und der Firma BOREAS Energie GmbH, Dresden geschlossen.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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X |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
Bürgermeister |
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Kerstin Bergner |
Fabian Stankewitz |
Dietmar Schmidt |
Anlage:
Städtebaulicher Vertrag (Stand: Mai 2019)