Der Gemeinderat beschließt den Vorentwurf einschließlich der Anlagen zur
1.Änderung des Bebauungsplanes „Bullenberg“ in Ausleben.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen.
Begründung:
Der Gemeinderat der Gemeinde Ausleben fasste in seiner Sitzung am 20.02.1996 den Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan "Bullenberg". Der Bebauungsplan (Ursprungsplan) ist seit dem 13.06.1996 rechtskräftig.
Bestandteil des Planes sind ein Grünordnungsplan und die Kompensations-maßnahmen zum Windpark.
Der rechtskräftige Bebauungsplan "Bullenberg" lässt durch seine Festsetzungen nur die Errichtung von 26 Windenergieanlagen der Leistungsklasse 500 bis 1.500 kW und einer maximalen Nabenhöhe von 70 m zu.
Alle 26 genehmigten Anlagen innerhalb des festgesetzten Geltungsbereiches wurden errichtet.
Der Vorhabenträger, die BOREAS Energie GmbH aus Dresden, beabsichtigt, im Wege des Repowerings den Rückbau von 14 vorhandenen Windenergieanlagen (WEA) älteren Baujahres sowie die Errichtung von 7 neuen Windenergieanlagen. Die maximale Gesamthöhe der WEA soll 220 m betragen. Hierzu ist es erforderlich, den Bebauungsplan zu ändern.
Da die beabsichtigte Änderung die Grundzüge der Planung berührt, ist ein Änderungsverfahren nach § 1 Abs. 3 BauGB durchzuführen, das Verfahren nach § 13 BauGB kann nicht angewendet werden.
Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Rückbau von 14 Windenergieanlagen älteren Baujahres und der Errichtung von 7 neuen Windenergieanlagen mit einer maximalen Gesamthöhe (Nabenhöhe + Flügelhöhe) von 220 m über OK Gelände.
Zur Umsetzung des Vorhabens muss eine Änderung im Rahmen der Bauleitplanung durchgeführt werden. Dazu wurde durch das Planungsbüro
IIP GmbH Westeregeln – Ingenieurbüro Invest-Projekt GmbH Westeregeln
Am Spielplatz 1, 39448 Börde-Hakel ein Vorentwurf mit Begründung, Planteil und Umweltbericht erarbeitet.
Nach Beschlussfassung durch den Gemeinderat wird der Vorentwurf einschließlich Anlagen öffentlich ausgelegt und den Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit zugängig gemacht. Die eingegangenen Stellungnahmen sind im nächsten Schritt des Verfahrens auszuwerten.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
|
X |
|
|
|
Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
Bürgermeister |
||
Kerstin Bergner |
Fabian Stankewitz |
Dietmar Schmidt |
Anlage 1: Planteil
Anlage 2: Begründung
des Vorentwurfs Stand: Oktober 2019
Anlage 3: 01-WP_Ausleben_LBP_Text.