Der Gemeinderat beschließt den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Wohnen am ehemaligen Sportplatz“ in Ausleben für das Gebiet Gemarkung
Ausleben, Flur 11, Teilfläche der Flurstücke 482/13 und 14 gemäß §8 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. §1 Abs. 3 und §2 Abs.1 BauGB zur Schaffung von Baurecht (Anlage: Plangebiet).
Das Verfahren wird nach §13b BauGB ohne Umweltbericht durchgeführt.
Planungsziel: Anordnung von Wohnen
Das Ingenieur- und Vermessungsbüro Dipl.-Ing. H. Dieter Specht, Wilhelm-Heine-Str. 20 in 39387 Oschersleben wurde die Bauleitplanung übertragen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss zu veröffentlichen.
Begründung:
Ein Bürger aus Ausleben, beabsichtigt, auf dem Gebiet Gemarkung Ausleben, Flur 11, Teilfläche der Flurstücke 482/13 und 14, ein Wohnhaus zu errichten (Anlage: Kartenauszug).
Eigentümer dieser Fläche ist die Kirchengemeinde Ausleben (Pfarrvermögen). Der Interessent hat sich mit der Kirche in Verbindung gesetzt und erwirbt ein Teilgrundstück im Rahmen des Erbbaurechts.
Da das Bauplanungsrecht für die Bebauung fehlt, wird ein Bauleitverfahren zur Schaffung des Baurechts erforderlich. Diese Erarbeitung der Planung übernimmt der Interessent in enger Zusammenarbeit mit der Gemeinde.
Als Planungsbüro wird er das Ingenieur- und Vermessungsbüro Dipl.-Ing. H. Dieter Specht, Wilhelm-Heine-Str. 20 in 39387 Oschersleben, beauftragen.
Alle anfallenden Kosten für das Verfahren werden durch den Interessenten übernommen.
Die Gemeinde behält die Planungshoheit über das Bauleitverfahren.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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X |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde-bürgermeister |
Bürgermeister |
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Frau Bergner |
Fabian Stankewitz |
Dietmar Schmidt |
Anlage: Flurkartenauszug mit gekennzeichnetem Geltungsbereich