Betreff
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan "Wohnen am ehemaligen Sportplatz" in Ausleben
Vorlage
AUS/010/19-BV
Art
Beschlussvorlage

Der Gemeinderat beschließt den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Wohnen am ehemaligen Sportplatz“ in Ausleben für das Gebiet Gemarkung

Ausleben, Flur 11, Teilfläche der Flurstücke 482/13 und 14 gemäß §8 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. §1 Abs. 3 und §2 Abs.1 BauGB zur Schaffung von Baurecht (Anlage: Plangebiet).

 

Das Verfahren wird nach §13b BauGB ohne Umweltbericht durchgeführt.

Planungsziel:                     Anordnung von Wohnen

 

Das Ingenieur- und Vermessungsbüro Dipl.-Ing. H. Dieter Specht, Wilhelm-Heine-Str. 20 in 39387 Oschersleben wurde die Bauleitplanung übertragen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss zu veröffentlichen.

 

 

 

 

 

 

 


Begründung:

Ein Bürger aus  Ausleben, beabsichtigt, auf dem Gebiet Gemarkung Ausleben, Flur 11, Teilfläche der Flurstücke 482/13 und 14, ein Wohnhaus zu errichten (Anlage: Kartenauszug).

Eigentümer dieser Fläche ist die Kirchengemeinde Ausleben (Pfarrvermögen). Der Interessent hat sich mit der Kirche in Verbindung gesetzt und erwirbt ein Teilgrundstück im Rahmen des Erbbaurechts.

Da das Bauplanungsrecht für die Bebauung fehlt, wird ein Bauleitverfahren zur Schaffung des Baurechts erforderlich. Diese Erarbeitung der Planung übernimmt der Interessent in enger Zusammenarbeit mit der Gemeinde.

 

Als Planungsbüro wird er das Ingenieur- und Vermessungsbüro Dipl.-Ing. H. Dieter Specht, Wilhelm-Heine-Str. 20 in 39387 Oschersleben, beauftragen.

 

Alle anfallenden Kosten für das Verfahren werden durch den Interessenten übernommen.

 

Die Gemeinde behält die Planungshoheit über das Bauleitverfahren.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

X

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-bürgermeister

Bürgermeister

 

Frau Bergner

 

Fabian Stankewitz

 

 

Dietmar Schmidt

 

 

 


 

Anlage: Flurkartenauszug mit gekennzeichnetem Geltungsbereich