1.
Der
Gemeinderat Ausleben beschließt aufgrund des § 10 Baugesetzbuch den B-Plan
„Betreutes Wohnen in der Schützenstraße“ in Ausleben bestehend aus der
Planzeichnung und dem Text als Satzung. Die Begründung und der Umweltbericht
werden gebilligt.
2. Der
Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan „Betreutes Wohnen in der
Schützenstraße“ in Ausleben durch öffentliche Bekanntmachung des
Satzungsbeschlusses in Kraft zu setzen, dabei ist auch anzugeben, wo der Plan
mit Begründung und Umweltbericht während der Dienststunden eingesehen und über
den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Begründung:
Nach Abschluss des
Verfahrens ist der Bebauungsplan durch den Satzungsbeschluss festzustellen und
öffentlich zu machen.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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X |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
Bürgermeister |
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Kerstin Bergner |
Fabian Stankewitz |
Dietmar Schmidt |
Anlagen:
Anlage 1 – B-Plan “Altersgerechtes Wohnen” in der Schützenstr. in Ausleben
(Text)
Anlage 2 - B-Plan “Altersgerechtes Wohnen” in der Schützenstr. in Ausleben
(Umweltbericht) Stand: Oktober 2019
Anlage 3 - B-Plan “Altersgerechtes Wohnen” in der Schützenstr. in Ausleben
(Plan) Stand: Oktober 2019