Beschlussvorschlag:
- Der Gemeinderat Ausleben fasst den Abwägungsbeschluss zum Bebauungsplan „Betreutes Wohnen in der Schützenstraße“ in Ausleben. Die eingegangenen Stellungnahmen der Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit folgendem Ergebnis geprüft:
teilweise berücksichtigt wird: Stellungnahme des Landkreises Börde
- Begründung zur GRZ Ja Nein Enthaltung
- Seite 13: Ergänzung der Festsetzung Ja Nein Enthaltung
- Seite 14: Realisierg. Ausgleichsmaßn. Ja Nein Enthaltung
siehe Anlage Entwurf (Seiten 1 bis 25)
Die Anlagen werden Bestandteil des Beschlusses.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und Träger öffentlicher Belange, die Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Abwägungsbeschluss zum Bebauungsplan „Betreutes Wohnen in der Schützenstraße“ in Ausleben öffentlich bekannt zu machen.
Begründung:
Nach Abschluss des Verfahrens ist über die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes „Betreutes Wohnen in der Schützenstraße“ in Ausleben eingegangenen Anregungen zu entscheiden (Abwägungsgebot).
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
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X |
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Gefertigt |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
Bürgermeister |
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Kerstin Bergner |
Fabian Stankewitz |
Dietmar Schmidt |
Anlagen:
Anlage – Abwägungstabelle zu den eingegangenen Stellungnahmen Entwurf
(Stand:
Oktober 2019)