Beschlussvorschlag:
1. Der Gemeinderat Am Großen Bruch bestätigt den Entwurf des B-Planes Wohngebiet „Neuwegerslebener Straße“ in der Gemeinde beigefügten Fassung (Stand Oktober 2019) und billigt die Begründung.
2. Der Entwurf des B-Planes und die Begründung sind, nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist, nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB durchzuführen.
3. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 und Satz 2 BauGB öffentlich bekannt
zu machen.
Begründung:
Mit
Gemeinderatsbeschluss vom 02.10.2019 wurde für den o.g. Bebauungsplan der
Aufstellungsbeschluss gefasst. Die Aufstellung des Bauleitplanverfahrens soll
die planungsrechtlichen Voraussetzungen mit der Festsetzung eines allgemeinen
Wohngebietes (WA) gemäß § 4 BauNVO für die Errichtung von Einfamilienhäusern
schaffen. Die Fläche befindet sich im Außenbereich gemäß
§ 35 BauGB. Zur
bauplanungsrechtlichen Sicherung der Nutzung ist daher die Aufstellung einer
verbindlichen Bauleitplanung erforderlich. Mit der vorliegenden Planung wird
diese Fläche überplant. Eine Nachverdichtung der Ortslage in diesem Bereich ist
städtebaulich sinnvoll jedoch aufgrund des derzeitig fehlenden Planungsrechtes
nicht möglich. Das Vorhaben dient der Innenentwicklung, dementsprechend soll
der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt
werden. Die Begründung zur Anwendung des Verfahrens nach § 13a BauGB ist hierzu
im Einzelnen dem Kapitel 3.3 der beiliegenden Begründung des B-Planentwurfs zu
entnehmen. Aus diesem Grund ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß
§ 3 Abs. 1 BauGB
nicht erforderlich. Ebenso entfällt die Pflicht, eine Umweltprüfung nach § 2
Abs. 4 BauGB durchzuführen und einen Umweltbericht zu erstellen. Die
Umweltbelange sind, auch ohne separate Umweltprüfung, im Rahmen des
Bauleitplanverfahrens zu bearbeiten und in der Abwägung sachgerecht zu
berücksichtigen. Für die förmliche Weiterführung des mit Aufstellungsbeschluss
eingeleiteten Bauleitplanverfahrens ist nunmehr der Entwurfs- und
Auslegungsbeschluss zu fassen.
Einstellung im Haushalt erforderlich? |
Ja |
Nein |
Jahr |
Summe |
X |
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2020 |
16.000 |
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Bauverwaltung/Bauleit-planungen |
Verbandsgemeinde- bürgermeister |
Bürgermeister der Gemeinde |
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Kerstin Bergner |
Fabian Stankewitz |
Klaus Graßhoff |
Anlagen:
Anlage 1 - Entwurf B-Plan Wohngebiet „Neuwegerslebener Straße“
(Stand Oktober 2019)
Anlage 2 –Planzeichnung