Betreff
Billigung und Auslegung des Entwurfes des B-Planes nach § 13a BauGB "Neuwegerslebener Straße" OT Hamersleben sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
Vorlage
AGB/021/19-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1.            Der Gemeinderat Am Großen Bruch bestätigt den Entwurf des B-Planes Wohngebiet „Neuwegerslebener Straße“ in der Gemeinde beigefügten Fassung (Stand Oktober 2019) und billigt die Begründung.

 

2.                   Der Entwurf des B-Planes und die Begründung sind, nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist, nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB durchzuführen.

 

3.                   Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 und Satz 2 BauGB öffentlich bekannt

zu machen.

 

 

 


Begründung:

 

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 02.10.2019 wurde für den o.g. Bebauungsplan der Aufstellungsbeschluss gefasst. Die Aufstellung des Bauleitplanverfahrens soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen mit der Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) gemäß § 4 BauNVO für die Errichtung von Einfamilienhäusern schaffen. Die Fläche befindet sich im Außenbereich gemäß

§ 35 BauGB. Zur bauplanungsrechtlichen Sicherung der Nutzung ist daher die Aufstellung einer verbindlichen Bauleitplanung erforderlich. Mit der vorliegenden Planung wird diese Fläche überplant. Eine Nachverdichtung der Ortslage in diesem Bereich ist städtebaulich sinnvoll jedoch aufgrund des derzeitig fehlenden Planungsrechtes nicht möglich. Das Vorhaben dient der Innenentwicklung, dementsprechend soll der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt werden. Die Begründung zur Anwendung des Verfahrens nach § 13a BauGB ist hierzu im Einzelnen dem Kapitel 3.3 der beiliegenden Begründung des B-Planentwurfs zu entnehmen. Aus diesem Grund ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß

§ 3 Abs. 1 BauGB nicht erforderlich. Ebenso entfällt die Pflicht, eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen und einen Umweltbericht zu erstellen. Die Umweltbelange sind, auch ohne separate Umweltprüfung, im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zu bearbeiten und in der Abwägung sachgerecht zu berücksichtigen. Für die förmliche Weiterführung des mit Aufstellungsbeschluss eingeleiteten Bauleitplanverfahrens ist nunmehr der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen.

 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

X

 

2020

16.000

Bauverwaltung/Bauleit-planungen

Verbandsgemeinde-

bürgermeister

Bürgermeister der Gemeinde

 

Kerstin Bergner

 

 

Fabian Stankewitz

 

 

Klaus Graßhoff

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1 - Entwurf B-Plan Wohngebiet „Neuwegerslebener Straße“

      (Stand Oktober 2019)

Anlage 2 –Planzeichnung