Betreff
Entsendung eines Vertreters und Stellvertreters in die Unterhaltungsverbände
Vorlage
VG/004/19-BV
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Verbandsgemeinderat fasst folgenden Beschluss:

 

1. Als Vertreter in die jeweilige Verbandsversammlung der Unterhaltungsverbände „Großer Graben“, “Untere Bode“ und „Aller“ sowie in den Verbandsausschuss des Unterhaltungsverbandes „Ilse-Holtemme“ wird Herr Fabian Stankewitz, Verbandsgemeindebürgermeister der Verbandsgemeinde Westliche Börde, entsendet.

 

2. Als Stellvertreterin in die jeweilige Verbandsversammlung der Unterhaltungsverbände „Großer Graben“, “Untere Bode“ und „Aller“ sowie            in den Verbandsausschuss des Unterhaltungsverbandes „Ilse-Holtemme“ wird Frau Ines Kühn, Leiterin Bauverwaltung der Verbandsgemeinde Westliche Börde, entsendet.


Begründung:

Gemäß § 54 Absatz 3 Satz 1 Wassergesetz Land Sachsen-Anhalt ist die Gewässerunterhaltung als Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises zu werten und die Zuständigkeit liegt somit bei der Verbandsgemeinde.

Die Verbandsgemeinden haben nach § 54 Absatz 3 Wassergesetz Land Sachsen-Anhalt unter Beachtung der jeweiligen Verbandssatzung einen Vertreter für die Verbandsversammlung / für den Verbandsausschuss zu bestimmen.

Die Kommunalaufsicht  des Landkreises Börde ist der Auffassung, dass der Vertreter und dessen Stellvertreter durch Beschluss des Verbandsgemeinderates zu bestimmen sind.

In § 54 Absatz 3 Wassergesetz Land Sachsen-Anhalt ist geregelt, dass Mitgliedgemeinden jeweils einen Vertreter, der zur Vertretung der Gemeinde nach dem Kommunalverfassungsgesetz befugt ist, oder einen durch den Gemeinderat bestimmten Einwohner aus dem Gemeindegebiet in die Verbandsversammlung / in den Verbandsausschuss entsenden können.

Da nach dem Wassergesetz eine Wahlmöglichkeit gegeben ist, wird die Beschlussfassung zur rechtmäßigen Entsendung des Vertreters der Gemeinde in die Verbandsversammlung / den Verbandsausschuss der Unterhaltungsverbände erforderlich. Im Verhinderungsfall des Vertreters sollte auch gleich ein Stellvertreter des Vertreters beschlossen werden. 


 

 

Einstellung im Haushalt erforderlich?

Ja

Nein

Jahr

Summe

 

X

 

 

Gefertigt

Verbandsgemeinde-bürgermeister

 

 

Herr Kammrath

 

 

 

 

 

Fabian Stankewitz

 

 


Anlagen:

keine