Der Vorsitzende ruft den Tagesordnungspunkt auf. Durch den Bau einer Immobilie nach § 34 BauGB kann der Geltungsbereich nun verkleinert werden. Ein entsprechender Antrag wurde durch den Vorhabensträger gestellt.

 

Es gibt keine Anfragen der Mitglieder.

Der Vorsitzende ruft zur Abstimmung auf.

Die Beschlusssache wird einstimmig an den Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen.