Der Vorsitzende ruft den Tagesordnungspunkt auf. Er stellt den Geltungsbereich und das Baufenster an der Planzeichnung vor.

 

Es gibt keine Rückfragen der Ausschussmitglieder.

 

Der Vorsitzende ruft zur Abstimmung auf.

 

Der Beschlussvorschlag wird mehrheitlich mit einer Gegenstimme dem Gemeinderat zur Beschlussfassung empfohlen.