Der Bürgermeister ruft den Tagesordnungspunkt auf. Schriftliche Änderungen oder Ergänzungen zum Protokoll liegen nicht vor. Auch in der Sitzung gibt es keine weiteren Ergänzungen zum Protokoll.

 

Der Bürgermeister ruft zur Abstimmung über die Niederschrift, hier öffentlicher Teil, auf.

 

Die Niederschrift wird einstimmig mit drei Enthaltungen angenommen.