Der Bürgermeister ruft den Tagesordnungspunkt auf. Schriftliche Änderungsanträge sind nicht eingegangen. Auch in der Sitzung werden keine Änderungsanträge gestellt.

 

Der Bürgermeister ruft zur Abstimmung auf.

Die Tagesordnung, hier öffentlicher Teil, wird einstimmig mit einer Enthaltung angenommen.