Der Vorsitzende ruft den Tagesordnungspunkt auf. In der Verwaltung sind keine Einwände gegen die Niederschrift eingegangen. Auch in der Sitzung werden keine weiteren Hinweise zu Protokoll gegeben. Der Vorsitzende ruft zur Abstimmung über die Niederschrift, hier öffentlicher Teil, auf.

 

Die Niederschrift wird einstimmig angenommen.