Sitzung: 26.04.2021 BAU-AU/016/2021
Der Vorsitzende ruft den Tagesordnungspunkt auf. Herr Schmidt gibt den Hinweis, dass er durch die CDU-Fraktion bereits vorab aufgefordert wurde, die Tagesordnungspunkte 10 und 11 von der Tagesordnung zu nehmen.
Auszug aus der E-Mail vom 20.04.2021 19:50 Uhr an BGM Schmidt und Stankewitz
Sehr geehrter Herr BGM
Schmidt,
bereits mehrfach haben wir als
Fraktion auf die Bodenschutzklausel , § 1 BauGB, hingewiesen.
Mit Bestürzung haben wir
festgestellt, dass hierauf nicht reagiert wurde u. eine Abwägung im Vorfeld
bzw. derzeitig nicht erfolgt ist!
Dieser Verstoß wird von uns
nicht akzeptiert, bestärkt durch die Bürgerproteste (Außenbereich) fordern wir
Sie daher auf die Vorlagen von der TO zu nehmen!
MfG
i.A. Mager
Der Vorsitzende gibt den Hinweis auf den rechtskräftigen
städtebaulichen Vertrag. Demnach muss aus seiner Sicht eine Beratung erfolgen.
Es werden nur
Hinweise in die Abwägung aufgenommen die in der festgesetzten Auslegungszeit
eingehen.
Herr Schmidt stellt den Antrag zur Abstimmung.
Abstimmungsergebnis Antrag Herr Mager:
Ja: |
3 |
Nein: |
4 |
Enthaltung: |
0 |
Damit wurde der Antrag abgelehnt. Weitere Wortmeldungen
liegen nicht vor.
Der Vorsitzende stellt die Tagesordnung für den öffentlichen Teil zur Abstimmung.
Die Tagesordnung wird einstimmig angenommen.