Der Vorsitzende ruft den Tagesordnungspunkt auf. Er führt zu den Inhalten kurz aus. Auch geht er auf das Plangebiet ein. Dort ist eine private Fläche enthalten. Diese wird bewusst einbezogen, um den Eigentümer zu zwingen, die Fläche der gewünschten Nutzung zuzuführen. Daher wird der private Eigentümer an den Kosten der Erschließung beteiligt. Inwieweit er diese zahlt, bleibt abzuwarten. Alternativ steht der Verwaltung dann das Rechtsmittel der Vollstreckung zur Verfügung.

 

Es werden keine Anfragen der Mitglieder gestellt.

 

Der Vorsitzende ruft zur Abstimmung auf.

Der Stadtrat nimmt den Beschlussvorschlag einstimmig an.