Der Vorsitzende ruft den Tagesordnungspunkt auf. Herr Brunner gibt Herrn Stankewitz das Wort.

 

Herr Stankewitz führt zu den notwendigen Änderungen aus. Zum Beginn der Ausführungen gibt Herr Stankewitz den Hinweis, dass diese Fördermittel noch nicht bestätigt sind, sondern der Antrag aus dem November 2021 angepasst werden soll. Dies ist notwendig, da sich durch die vorherigen Beschlusssachen bereits Finanzierungsmöglichkeiten für Teile der Maßnahme 2 ergeben haben. Die Verwaltung wollte die Antragshöhe für 2021 nicht abändern und hat daher geplante Maßnahmen für zukünftige Antragsjahre vorgezogen, darunter die Maßnahmen 5 und 6. Beide Liegenschaften befinden sich im Eigentum der Stadt Gröningen. Die baulichen Zustände lassen derzeit keine Nutzung zu. Der Leerstand muss schnellstmöglich abgebaut werden. Dazu sind eine Grundlagenermittlung sowie eine Planung für die spätere Nutzung notwendig. Die Maßnahme 7 ist eine Nachforderung vom Fördermittelgeber und wird durch Beschluss des Stadtrats entsprechend ergänzt. Inwieweit alle Maßnahmen als förderfähig eingestuft werden, bleibt abzuwarten. Auch ist derzeit offen, ob die Gesamthöhe der beantragten Mittel beim Landesverwaltungsamt zur Verfügung steht.

 

Herr Brunner bedankt sich bei der Kämmerei und sieht die Kalkulation als auskömmlich. Sollte eine Maßnahme möglicherweise nicht umsetzbar sein bzw. sich die Prioritäten ändern, so könnte wieder eine Änderung des MKFZ-Plans vorgenommen werden.

 

Anfragen der Mitglieder liegen nicht vor. Der Vorsitzende ruft zur Abstimmung auf.

 

Die Ausschussmitglieder empfehlen einstimmig die Beschlussfassung durch den Stadtrat.