Der Vorsitzende ruft den Tagesordnungspunkt auf und erteilt Herrn Stankewitz das Wort.

 

Der Fortführungsantrag aus dem November 2020 soll durch die Änderung des MKFZ-Plans vor der eigentlichen Bewilligung konkretisiert werden. Der beantragte Gesamtfördermittelrahmen bleibt unverändert. Die Maßnahme 7 ist eine Nachforderung aus der neuen Richtlinie. Aufgrund der Erfahrungen zum ISEK der Stadt Gröningen ist mit Gesamtkosten in Höhe von 15.000 EUR zu rechnen. Das Konzept würde dann für die gesamte Stadt Gröningen erstellt werden. Mit jedem Fortführungsantrag ist mindestens eine Maßnahme aus dem Konzept im Sanierungsgebiet zu beantragen und umzusetzen. Die beantragte Fördermittelsumme für die Maßnahme 2 ist aufgrund der vorab beschlossenen MKFZ-Plan-Änderungen nicht mehr notwendig. Die Verwaltung versucht über die beantragten Mittel einen Teil der rückwärtigen Erschließung von der Heinrich-Julius-Straße förderfähig zu machen. Der Ankauf der Liegenschaft Marktstraße 23 ist fast abgeschlossen. Zur Entwicklung der Liegenschaft soll ein Planungsbüro beauftragt werden. Die Kosten sollen zum Teil durch die Städtebauförderung gedeckt werden. Mit dem Sanierungskonzept sollen weitere Mittel zur Umsetzung der Maßnahme über einen Fortführungsantrag beantragt werden.

Das Objekt ”Alte Kirchstraße 7” gehört der Stadt Gröningen bereits. Hierzu soll ebenfalls ein Sanierungskonzept mit Kostenschätzung erstellt werden. Dieses ist die Grundlage zur Ermittlung der Wirtschaftlichkeit und zur Beantragung von Fördermitteln. Herr Stankewitz gibt ausdrücklich den Hinweis, dass alle Maßnahmen noch auf Förderfähigkeit durch das LVWA geprüft werden. In einem zweiten Schritt werden die im Land verfügbaren Fördermittel geprüft und auf die berechtigten Gemeinden nach Bedarfslage verteilt. Anders als bei den vorherigen Beschlusssachen, kennt die Verwaltung noch nicht die Höhe der verfügbaren Fördermittel für das Programmjahr 2021. Daher bleibt die Zustellung des Fördermittelbescheids abzuwarten. Dieser wird frühestens im Dezember 2021 erwartet. Eine Umsetzung der beantragten Maßnahmen ist daher vor 2022 nicht möglich.

 

Zu den Ausführungen werden keine Rückfragen gestellt.

Der Vorsitzende ruft zur Abstimmung auf.

Der Beschlussvorschlag wird einstimmig durch den Stadtrat angenommen.